Regierungen ignorieren Menschenrechte, wenn sie in anderen Staaten Projekte durchführen oder fördern. Banken und Penisonskassen investieren in Projekte, die zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzterstörung führen. Unternehmen exportieren oder importieren Waren, die unter ausbeuterischen Bedingungen produziert wurden.
Dies trifft auch für die deutsche Regierung, in Deutschland ansässige Banken und Unternehmen zu. Ihr Handeln im Ausland führt immer wieder zu Hunger infolge von Landvertreibungen, zu Krankheit durch ungeschützten Kontakt mit Chemikalien, zu Wasserknappheit durch Rodungen oder Bergbau. Für die betroffenen Menschen ist es in der Regel schwer, sich dagegen zu wehren und Wiedergutmachung zu erlangen. Zum einen fehlen leicht zugängliche Beschwerdeverfahren. Zum anderen werden sie oft bedroht und kriminalisiert, wenn sie Widerstand leisten.
Häufig lehnen Regierungen, Banken und Unternehmen Verantwortung für ihr Mitwirken an solchen Menschenrechtsverletzungen mit der Begründung ab, dass sie diese nicht beinflussen könnten. FIAN stellt dagegen immer wieder fest, dass sie es gar nicht versuchen. Regierungen sind dazu verpflichtet, Menschenrechte auch über ihre Staatsgrenzen hinaus zu respektieren und gegen Eingriffe von Unternehmen zu schützen. Und sie müssen Unternehmen in die Pflicht nehmen, menschenrechtliche Riskoanalysen durchzuführen, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Wiedergutmachung zu leisten.
Um das unmissverständlich klar zu machen, erarbeitet der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einen internationalen Pakt zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die EU will ein Gesetz erlassen, nach dem Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden.
In Deutschland tritt am 01. Januar 2023 das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft, demgemäß große Unternehmen sicherstellen müssen, dass Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten respektiert werden und die Umwelt nicht geschädigt wird. FIAN unterstützt diese Vorhaben und fordert gemeinsam mit der Treaty Allianz sowie der Initiative Lieferkettengesetz, dass die Bundesregierung sich für wirksame Gesetze und Verfahren einsetzt, damit Menschenrechte, Umwelt und Klima nicht weiterhin dem Profit geopfert werden.
Erklärvideo
Für den Inhalt ist allein FIAN Deutschland e.V. verantwortlich. Die in dem Video dargestellten Positionen geben nicht den Standpunkt von Engagement Global gGmbh, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW oder von Brot für die Welt wieder.
Online Seminare
Unsere Webseminare zum Lieferkettengesetz können Sie nachträglich auf unserem Youtube-Kanal ansehen.
Eine Auswahl an Aufzeichnungen finden Sie hier:
- Der EU Parlamentsbeschluss zum Lieferkettengesetz
- Menschenrechte kennen keine Grenzen – Webinar mit Dr. Friederike Diaby-Pentzlin
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Ausbeutung in der Textilbranche: Was wir für das EU-Lieferkettengesetz lernen können
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Der Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz – wirksam oder verwässert?
- Mica – Glimmer mit Schatten
- Finanzakteure in die Pflicht nehmen mit dem EU-Lieferkettengesetz
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