Mit Menschenrechten gegen den Hunger
Alle Menschen sind allein aufgrund ihres Menschseins mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet. Diese Rechte gelten universell und sind unteilbar.
Menschenrechte werden heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt; in den meisten Verfassungen findet sich ein Bezug auf die Menschenrechte. FIAN setzt sich seit 1986 für die weltweite Verwirklichung des Rechts auf Nahrung ein. Wir sind davon überzeugt: Hunger ist kein Schicksal. Weltweit werden Menschen durch soziale Ungerechtigkeit, Diskriminierung oder ungerechte Handelsstrukturen daran gehindert, ihr Recht auf Nahrung wahrzunehmen. FIAN engagiert sich daher für eine Welt, die frei von Hunger ist und in der jede Person Zugang zu den Ressourcen hat, die ihr ein Leben in Würde ermöglichen. Dafür bringt FIAN Verletzungen des Rechts auf Nahrung in die Öffentlichkeit und vor die UN-Menschenrechtsgremien, wendet sich an die verantwortlichen Regierungen und an Unternehmen. Dabei stehen die Betroffenen immer im Mittelpunkt unserer Aktivitäten.
Eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung der Menschenrechte spielt der 1966 beschlossene UN-Sozialpakt . Zusammen mit dem UN Zivilpakt wurde er von den Vereinten Nationen beschlossen, um die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verfassten Rechte völkerrechtlich verbindlich zu gestalten. Im UN-Sozialpakt werden zum Beispiel die Rechte auf Arbeit, Gesundheit und Bildung garantiert. Das Recht auf Nahrung, für das FIAN besonders eintritt, findet sich in Artikel 11.