- Die Kriminalisierung sozialer Bewegungen und MenschenrechtsverteidigerInnen, wie auch die Gewaltausübung gegenüber marginalisierter ländlicher Gruppen insgesamt, hat im Süden dramatische Ausmaße angenommen. Dies steht im Zusammenhang mit dem Phänomen des Landgrabbing und einem ressourcenintensiven Entwicklungsmodell. Beispiele für dieses Entwicklungsmodell sind der Abbau von Rohstoffen wie Kohle und anderen Mineralien, Wasserkraftwerke und Monokulturen. Vor allem MenschenrechtlerInnen, die das Recht auf Nahrung einfordern, indem sie den gemeinschaftlichen Zugang zu Land und Wasser verteidigen, sehen sich immer mehr der Gefahr der Kriminalisierung ausgesetzt.
Der Begriff Kriminalisierung bezeichnet eine ganze Bandbreite von Formen der Verfolgung. Darunter fallen Bedrohungen, Verunglimpfungen, willkürliche Verhaftungen oder Verschleppungen, sowie die kategoriale Gleichsetzung von MenschenrechtsverteidigerInnen mit Terroristen. Somit geht Kriminalisierung auch immer mit der Einschränkung bzw. Unterdrückung demokratischer Grundrechte einher.
Justiz wie auch die Presse können gegebenenfalls eine zentrale Rolle in der Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen spielen. So wurden in vielen lateinamerikanischen Ländern strafrechtliche Reformen durchgeführt, um öffentliche Proteste, wie Demonstrationen, Blockaden und Landbesetzungen – Strategien, um elementare Menschenrechte einzufordern – strafrechtlich zu verfolgen.
FIAN Deutschland begleitet diese Entwicklungen aufmerksam und kritisch, veröffentlicht Fälle von Kriminalisierung und fordert die Respektierung der Menschenrechte der Betroffenen. Denn die Schaffung von öffentlicher Aufmerksamkeit ist oft der einzige Schutzmechanismus gegen willkürliche Kriminalisierungen.