Menschenrecht auf Nahrung
Das Menschenrecht auf Nahrung gehört seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu den anerkannten internationalen Menschenrechten. Das wichtigste internationale Rechtsdokument ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt).
In diesem Pakt ist sowohl das Recht, frei zu sein von Hunger, als auch das weitergehende Recht auf Nahrung als Teil eines angemessenen Lebensstandards verankert. Darüber hinaus weist das Recht auf Nahrung eine enge Verbindung zu anderen Rechten auf, wie dem Recht auf Wasser, auf Gesundheit, Wohnen oder einem existenzsichernden Einkommen. Eine detaillierte Auslegung, eine sogenannte „Allgemeine Bemerkung“ des Rechts auf Nahrung wurde vom zuständigen UN-Ausschuss 1999 verfasst.
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) ist die UN-Organisation, die Regierungen dabei unterstützt, das Recht auf Nahrung umzusetzen. Seit dem Jahr 2000 gibt es die Funktion des UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung (Jean Ziegler 2000 – 2008, Olivier de Schutter 2008 – 2014, Hilal Elver 2014-2020). 2020 hat der UN Menschenrechtsrat Michael Fakhri als Sonderberichterstatter ernannt. 2024 begeht die internationale Staatengemeinschaft das 20-jährige Jubiläum der Verabschiedung der FAO Leitlinien zum Recht auf Nahrung.