Menschenrecht auf Nahrung

Das Menschenrecht auf Nahrung gehört seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu den anerkannten internationalen Menschenrechten. Das wichtigste internationale Rechtsdokument ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt).

In diesem Pakt ist sowohl das Recht, frei zu sein von Hunger, als auch das weitergehende Recht auf Nahrung als Teil eines angemessenen Lebensstandards verankert. Darüber hinaus weist das Recht auf Nahrung eine enge Verbindung zu anderen Rechten auf, wie dem Recht auf Wasser, auf Gesundheit, Wohnen oder einem existenzsichernden Einkommen. Eine detaillierte Auslegung, eine sogenannte „Allgemeine Bemerkung“ des Rechts auf Nahrung wurde vom zuständigen UN-Ausschuss 1999 verfasst.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) ist die UN-Organisation, die Regierungen dabei unterstützt, das Recht auf Nahrung umzusetzen. Seit dem Jahr 2000 gibt es die Funktion des UN Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung (Jean Ziegler 2000 – 2008, Olivier de Schutter 2008 – 2014, Hilal Elver 2014-2020). 2020 hat der UN Menschenrechtsrat Michael Fakhri als Sonderberichterstatter ernannt. 2024 begeht die internationale Staatengemeinschaft das 20-jährige Jubiläum der Verabschiedung der FAO Leitlinien zum Recht auf Nahrung.

Deutschlands menschenrechtliche Verpflichtungen

FIAN Deutschland fordert von der deutschen Politik strukturelle Veränderungen ein, die das Menschenrecht auf Nahrung weltweit verwirklichen. Wir stellen dabei die Frage nach den politischen Ursachen des mangelnden Zugangs zu Nahrung und ziehen daraus Schlussfolgerungen für die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.

Im Zentrum steht dabei der rechtliche verpflichtende Charakter des Menschenrechts auf Nahrung. Als Teil des internationalen ETO Consortiums – for Human Rights beyond Borders arbeiten wir darauf hin, dass das Menschenrecht auf Nahrung auch für die deutsche Entwicklungs-, Handels- und Außenwirtschaftspolitik verbindlich und einklagbar wird.

Angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in Deutschland fordern wir zudem einen menschenrechtlichen Ansatz in der Armutsbekämpfung ein sowie die Stärkung von Rechtswegen, wie zum Beispiel die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt durch Deutschland.

Meldungen zum Thema Recht auf Nahrung

195 Treffer:
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15.08.2024

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Wir laden euch herzlich zu einem Vortrag mit dem Thema „Soziale und ökologische Dimensionen des Menschenrechts auf Nahrung“ im Rahmen der…

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Sofia Monsalve, Generalsekretärin von FIAN International und Saskia Richartz vom Ernährungsrat Berlin sind zentrale Akteurinnen in den Debatten um die…

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04.07.2024

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Bottom-up-Ansätze zur Bewältigung der globalen Ernährungskrise

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26.06.2024

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Eilaktion Kolumbien Recht auf Nahrung
17.06.2024

Eilaktion Kolumbien: Gewährleistung des Rechts auf Nahrung

06.24 Ι Jetzt Briefaktion unterstützen: Bitte unterstützen Sie die Arbeit von FIAN Colombia. Trennen Sie den beiliegenden Brief ab und…

Agrarökologie Brasilien Ernährungsarmut in Deutschland Hunger Kleinbauernrechte Recht auf Nahrung
12.06.2024

Hunger bekämpfen: Schulspeisungen in Brasilien

Unter der ersten Präsidentschaft von Lula da Silva wurden mit dem „Null Hunger“-Programm erfolgreich Hunger und absolute Armut bekämpft. So…

Kleinbauernrechte Recht auf Nahrung
12.06.2024

Nachhaltige Hungerbekämpfung geht nur mit selbstbestimmter Teilhabe der Betroffenen

UN-Sonderberichterstatter legt Aktionsplan zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung vor Die Studie von UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael…