Der Klimawandel bedroht das Leben vieler Menschen und die Ökosysteme der Erde. Ernteausfälle aufgrund von Dürren oder Unwettern nehmen zu. Die Völkergemeinschaft hat Klimaschutz deswegen in die globalen Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung aufgenommen und sich im Klimaschutzabkommen von Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellem Niveau zu halten und möglichst auf 1,5°C zu begrenzen. Erstmals rufen die Staaten in diesem Abkommen dazu auf, bei Klimaschutzmaßnahmen Menschenrechte zu berücksichtigen.
Der Energiesektor trägt mit 25 Prozent der weltweiten Treibhausgasausstöße am stärksten zum Klimawandel bei. Die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien ist daher zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens alternativlos. Doch die Tücken liegen im Detail. Viele erneuerbaren Energien sind weder klimaneutral noch werden sie in Übereinstimmung mit den Menschenrechten gewonnen. Dies gilt vor allem für Klimaschutzmaßnahmen in Ländern des Globalen Südens, die oft mit Geldern von Entwicklungsbanken aus dem Globalen Norden finanziert werden.
Was sind die Ursachen für diese widersprüchlichen Zusammenhänge zwischen Klimaschutz, Energiepolitik und Menschenrechten? Wie können Menschenrechtsverletzungen im Klimaschutz vorgebeugt und verhindert werden? Beispielhaft am Menschenrecht auf Nahrung werden diese Fragen im Seminarverlauf erörtert und aus menschenrechtlicher Perspektive diskutiert.
Teilnahmebedingungen
Die Fortbildung richtet sich vorrangig an Aktive im Umweltschutz, der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit und an Eine-Welt-Gruppen, ist aber auch für andere Interessierte offen. Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 20 beschränkt. Die Kosten für die Teilnahme inklusive Verpflegung und Übernachtung in Mehrbettzimmern werden von FIAN übernommen. Kosten für die Anreise innerhalb Deutschlands (Bahn/Bus 2. Klasse. PKW bis max. 130,-€) werden erstattet. Im Gegenzug verpflichten sich die Teilnehmer*innen, 2019 eine Veranstaltung für FIAN Deutschland zum Thema der Fortbildung durchzuführen oder eine FIAN-Veranstaltung mitzugestalten. Sie werden dabei von FIAN unterstützt. Eine konkrete Möglichkeit ist die Unterstützung des FIAN-Stands beim Evangelischen Kirchentag vom 19.-23. Juni 2019 in Dortmund.
Anmeldung
Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und ein kurzes Motivationsschreiben mit ihrer Idee, wie Sie als FIAN-Multiplikator*in aktiv werden möchten, an:
FIAN Deutschland, Gertrud Falk, Gottesweg 104, 50939 Köln
E-Mail: g.falk@fian.de, Telefon: 0221-474491-15
Anmeldeschluss ist der 25. Januar 2019.
Klicken Sie HIER für die Seminarbeschreibung als PDF