Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ist das zentrale Menschenrechtsabkommen zum Schutz sozialer Menschenrechte. Er wurde bereits 1973 von den beiden deutschen Staaten ratifiziert. Erst seit Ende 2022 ist es möglich, bei Verletzungen der durch den Pakt geschützten Rechte durch Deutschland eine Beschwerde bei den Vereinten Nationen einzureichen. Zuständig ist der mit Expert*innen besetzte UN-Sozialausschuss, in dem auch Michael Windfuhr (stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte) Mitglied ist.
Im Gespräch mit Michael Windfuhr möchten wir mehr darüber erfahren, welche Art von Fällen bereits im UN-Sozialausschuss behandelt wurden und welche Möglichkeiten und Hürden es gibt, Fälle aus Deutschland vor den Ausschuss zu bringen. Nach einem Input ist ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion.
Mittwoch, 18. Oktober, 19.00 bis 20.30 Uhr (elektronischer Einlass ab 18.45 Uhr):
https://us06web.zoom.us/j/86462271253?pwd=YtETekNkrJSaPJJEdeia1hcOrashGO.1
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
weitere Informationen:
- FIAN begrüßt Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt: fian.de/aktuelles/pressemitteilung-fian-begruesst-ratifizierung-des-zusatzprotokolls-zum-un-sozialpakt
- Handreichung vom Deutschen Institut für Menschenrechte: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Information/Information_Individualbeschwerden_WSK-Ausschuss.pdf