Gemeinsame Pressemitteilung von FIAN und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL):
Die Menschenrechtsorganisation FIAN und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sind schockiert über die Gewalteskalation während einer Großdemonstration gegen riesige Wasserbecken am 25. März 2023 in Sainte-Soline in Frankreich.
Wir verurteilen jede Art von Gewalt, die Menschen und Menschenrechte verletzt. FIAN und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft solidarisieren sich mit den Umweltorganisationen Les Soulèvements de la Terre und Bassines Non Merci sowie mit der Bauernorganisation Confédération Paysanne, die gemeinsam zu der Demonstration gegen solche Riesenbecken aufgerufen hatten. Das daraufhin angekündigte Verbot der Bewegung Les Soulèvements de la Terre und die bisherige Bilanz der Repression, der die Demonstrant*innen ausgesetzt waren, erschüttern uns sehr: Mehr als 3200 Polizisten wurden eingesetzt, sowie Tränengasgranaten und LBD 40-Blitzkugeln, obwohl letztere in den meisten europäischen Ländern verboten sind. Das Ergebnis sind 200 Verletzte, davon 40 Schwerverletzte, und zwei Menschen, die sich im Koma befinden.
„Die Ankündigung der französischen Regierung, Les Soulévements de la Terre zu verbieten, steht dem weiteren Dialog mit den Umwelt- und Bauernorganisationen im Weg“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL und fügt hinzu: „Wir befürchten eine Zunahme der Repressionen gegen ökologische und soziale Bewegungen.“
Frankreich wie auch Deutschland muss seine Wasserpolitik an den Menschenrechten ausrichten. Unter anderem hat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf sauberes Trinkwasser, Pedro Arrojo-Agudo, in seiner jüngsten Stellungnahme im März 2023 auf der Weltwasserkonferenz der Vereinten Nationen auf die menschenrechtlichen Probleme der Privatisierung von Wasser verwiesen. Auch die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Bäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) betont die Rechte von Bauern und Bäuerinnen, Wasser zu nutzen und gemeinschaftlich zu verwalten.
„Menschenrechtlich ist es nicht hinnehmbar, kleinere bäuerliche Betriebe in der Wasserpolitik und in ihren Mitbestimmungsrechten zu diskriminieren“, stellt Friederike Diaby-Pentzlin, Vorsitzende von FIAN Deutschland, klar.
Wir bekräftigen die Aussage von Michel Forst, dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Umweltschützer und ehemals Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger, im Interview für Le Monde und Mediapart am 30. März 2023, dass die Antwort des Staates in Sainte-Soline weitgehend unverhältnismäßig sei. Obwohl die Demonstration in Sainte-Soline verboten worden war, „muss das Recht, sich für eine Sache zu versammeln, an die man glaubt, bewahrt werden können“, so Forst in der Zeitung Le Monde.
Friederike Diaby-Pentzlin, Vorsitzende von FIAN Deutschland, fügt hinzu:
„Als Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung ist FIAN regelmäßig mit Kriminalisierungen von und Gewalt gegen soziale Bewegungen in Ländern des Globalen Südens konfrontiert. Wir sind entsetzt von Berichten über Gewalt und Repressionen, die nahe legen, dass ähnliche Entwicklungen in unserem Nachbarland Frankreich stattfinden. Wir möchten genauso darauf hinweisen, dass Frankreich wie auch Deutschland seine Wasserpolitik an den Menschenrechten ausrichten muss.“
Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL, betont:
„Die von der Vollversammlung der Vereinten Nation verabschiedete Erklärung über die Rechte von Bäuerinnen und Bauern, die UNDROP, sichert das Recht der freien Meinungsäußerung sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich an friedlichen Aktivitäten zu beteiligen. Außerdem ist darin das Recht von Bäuerinnen und Bauern an der Ausarbeitung und Durchführung von politischen Maßnahmen, Programmen und Projekten mitzuwirken, von denen ihr Leben, ihr Land und ihre Existenzgrundlagen betroffen sein können, verankert. Die neue Wasserstrategie des französischen Präsidenten Macron muss also mit den Bäuerinnen und Bauern diskutiert und gemeinsam ausgearbeitet werden, statt diese mit massiver Staatsgewalt zu konfrontieren.“
Hintergrundinformationen:
- Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bauern und anderer in ländlichen Gebieten tätiger Personen (United Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas, UNDROP) hier.
- Aussage von Michel Forst, Sonderberichterstatter der UN für Umweltschützer hier und hier.
- Stellungnahme von Pedro Arrojo-Agudo, Sonderberichterstatter der UN für das Recht auf sauberes Trinkwasser hier.
Kontakt für die Presse:
FIAN
Gertrud Falk
Tel. 0221 474491-15
E-Mail: g.falk@fian.de
AbL
Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL
Tel.: 0170-4964684
E-Mail: janssen@abl-ev.de