Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF)
Working Paper 208
Prof. (em) Dr. Friederike Diaby-Pentzlin
Entwicklungs- und Außenwirtschaftspolitik stehen im Spannungsverhältnis. Die rechtliche Förderung durchlässiger Grenzen für freie Ausfuhr von (häufig Primär-) Gütern aus den Ländern des globalen Südens und freie Einfuhr von (häufig verarbeiteten) Güter aus den Ländern des globalen Nordens hat zweifellos erheblichen Einfluss auf die Volkswirtschaften der Empfängerländer von Entwicklungszusmmenarbit (EZ). Große Unternehmen produzieren – und Konsumenten konsumieren – heute in globalen Wertschöpfungsnetzwerken. Nötig sind dafür jedoch nicht nur durchlässige Grenzen für Güter, sondern auch für Investitionen. Investitionsrecht kann dafür sorgen, dass nationale Regeln vorliegen, die Unternehmen für ihre Investitionen benötigen. Rechtsförderung der EZ unterstützt diesbezügliche innerstaatliche Rechtsanpassungen. Zusammen gestalten internationales Investitionsrecht und Rechtsförderung mittels EZ so maßgeblich die inneren Strukturen und Entwicklungspfade von unabhängigen Staaten weltweit. Insbesondere für die rund 2,2 Milliarden von der kleinbäuerlichen Landwirtschaft lebenden Menschen geht dies oft mit bedenklichen Gefährdungen einher.
Dieser Artikel argumentiert aus entwicklungspraktischer Sicht. In den Partnerländern gestalten EZ unterstützte Rechtsreformen Unternehmensrecht sowie materielles und immaterielles Eigentumsrecht (etwa Landrecht und gewerblicher Rechtsschutz für Saatgut), flankiert von Interventionen auf den Ebenen des Wirtschaftsvölkerrechts und des deutschen Rechts der Außenwirtschaftsförderung. Der erste Abschnitt erörtert rechtliche und politische Vorgaben für Rechtsförderung mit den Mitteln der EZ.
Der zweite Abschnitt zeigt die Rechtsförderung mit Außenwirtschaftsbezug in ihrem historischen Ablauf. Interessant ist, dass insbesondere zu Beginn der 1980er Jahre Förderansätze möglich waren, die den heutigen diametral entgegenstanden. Mit Niedergang der sozialistischen „Zweiten Welt“ etablierte sich die heutige, den Bedürfnissen global agierender Großunternehmen angepasste, „freie“ Weltwirtschaftsordnung. Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steht diesbezüglich im Zeitgeist. Nicht erst seit Ausbruch der globalen Covid-19 Pandemie mehren sich Stimmen zur Fragwürdigkeit der vorherrschenden Wirtschaftsweise in globalen Wirtschöpfungsnetzwerken. Globale Wertschöpfungsketten seien nachhaltig auszugestalten. In der Landwirtschaft geht es etwa darum, kleinbäuerlichen Betrieben zu ermöglichen, in kurzen Ketten und lokalen Kreisläufen für lokale Märkte umweltverträglich zu wirtschaften. Der dritte Abschnitt weist auf eine Rechtsförderung am Scheideweg.
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