Am 28. Juli 2010 hat die UN-Generalversammlung mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser offiziell anerkannt. Anlässlich des Weltwassertags am 22. März macht die Menschenrechtsorganisation FIAN darauf aufmerksam, dass dennoch 2,1 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem und durchgängig verfügbarem Trinkwasser besitzen. Betroffen sind vor allem ärmere Regionen der Welt und dort vor allem ländliche und indigene Gebiete. Zu den Ursachen gehören Diskriminierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, Klimawandel, Bergbau, Industrie sowie der Ausbau von städtischer Infrastruktur und industrieller Landwirtschaft.
Ein Beispiel für die Bedrohung des Rechts auf Wasser durch Bergbauprojekte ist der Fall der indigenen und bäuerlichen Bevölkerung von Kimsacocha in der Provinz Azuay im Süden Ecuadors. Das im Jahr 2002 initiierte Projekt Loma Larga des kanadischen Unternehmens IAMGOLD liegt in Macizo Cajas, einem Gebiet mit hohem ökologischen Wert und vielen Wasserquellen. Obwohl die UNESCO das Gebiet als Biosphärenreservat anerkannt hat und es Teil des ecuadorianischen Systems der Schutzgebiete ist, werden die Explorationsarbeiten weiter durchgeführt.
Das Menschenrecht auf Wasser ist in der ecuadorianischen Verfassung verankert und hat Vorrang vor wirtschaftlichen und industriellen Interessen. Das ecuadorianische Parlament hat 2008 beschlossen, dass Bergbaukonzessionen in Gebieten, in denen es Wasserquellen gibt, zurückgenommen werden.
Allerdings wird das Projekt Loma Larga weiter vorangetrieben – mit verheerenden Folgen für die Gemeinden in Kimsacocha. Hierzu zählen ein verminderter Wasserstand der Flüsse und die Verschmutzung des Grundwassers. Das Recht auf Wasser ist nicht nur unentbehrlich zur Gewährleistung der Rechte auf Nahrung und Leben. Wasser hat auch eine spirituelle Bedeutung für die Gemeinden von Kimsacocha.
Seit Beginn des Projekts protestierten die Gemeinden auf nationaler und internationaler Ebene friedlich gegen Loma Larga, sowohl mit politischen als auch mit rechtlichen Mitteln. Infolgedessen wurden viele Personen verfolgt und kriminalisiert. Zu den Kritikpunkten gehört, dass der ecuadorianische Staat vorab keine Konsultationen durchgeführt hat. Dies verstößt sowohl gegen die Verfassung als auch gegen die ILO-Konvention 169. Erst durch langjährigen Druck der Zivilgesellschaft haben die betroffenen Gemeinden eine Konsultation erwirken können, bei der sie erstmalig mit über die Zukunft des Bergbauprojekts entscheiden dürfen. Diese ist für den 24. März angesetzt.
FIAN Deutschland fordert:
• die Einhaltung nationaler Gesetze und internationaler Abkommen wie zum Beispiel des UN-Sozialpakts; die Rechte der Menschen müssen über wirtschaftliche Interessen gestellt werden;
• Gewährleistung des Rechts auf Wasser der von dem Projekt Loma Larga betroffenen Gemeinden in Kimsacocha;
• Stopp von Verfolgung und Kriminalisierung;
• Stopp des Boykotts der Konsultation durch staatliche Institutionen;
• Respektierung des Ergebnisses der Konsultation vom 24. März und Durchführung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Kontakt: Almudena Abascal, Lateinamerika Referentin a.abascal@fian.de Tel : 0221/4744 91 13
Mehr zum Fall Kimsacocha:
• Video
• Bericht einer Internationalen Recherche zu Kimsacocha und Rio Blanco von FIAN Ecuador (spanisch)