FIAN weiterhin besorgt über Sicherheit von Menschenrechtsverteidiger Peter Kayiira Baleke
Im Klageverfahren von 401 Familien, die für die Kaweri Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe vertrieben wurden, ist das gerichtlich angeordnete Mediationsverfahren noch immer nicht abgeschlossen. Am Montag, den 10. Februar hat das Hohe Gericht in Kampala erneut über den Fall beraten. Die Anwälte der Vertriebenen teilten dem Gericht mit, dass 325 der 401 Kläger schriftlich erklärt hätten, das Entschädigungsangebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen. Zu den übrigen 76 Klägern machten sie keine Angaben. Zu ihnen gehört Peter Kayiira Baleke, der unmittelbar nach der letzten Verhandlung am 16. Dezember verhaftet worden war und erst am 7. Februar aus dem Gefängnis entlassen wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung am 16. Dezember 2019 eine finanzielle Entschädigung für zerstörtes Eigentum in Höhe von insgesamt 3,8 Milliarden Ugandischen Schilling angeboten (rund 950.000 €). Zusätzlich will sie 150 Millionen Schilling Verfahrenskosten erstatten, äquivalent zu rund 37.000 €. Bedingung für diese Entschädigung ist, dass der Fall damit umfassend und endgültig beigelegt ist. FIAN-Referentin Gertrud Falk kommentiert dieses Angebot: „Wir begrüßen, dass die ugandische Regierung das begangene Unrecht damit zumindest zum Teil anerkennt. Eine Kompensation für das geraubte Agrarland wurde aber nicht angeboten. Ohne die Möglichkeit, sich neues Land zu kaufen, werden die Vertrieben kaum aus der bitteren Armut entkommen, in der viele seit der Vertreibung leben.“ Die Neumann Kaffee Gruppe hat bisher kein Entschädigungsangebot vorgelegt.
Um den 76 Klägern, deren Haltung dem Gericht am Montag nicht vorlag, eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, will der Richter das Hohe Gericht in Mubende beauftragen, ihnen das Entschädigungsangebot zu erläutern. Dies soll bis zum 12. März erfolgen, dem nächsten Verhandlungstermin. Menschenrechtsverteidiger Peter Kayiira Baleke gehört zu diesen 76 Familien; er lehnt das Entschädigungsangebot der Staatsanwaltschaft als viel zu niedrig ab. Baleke wurde nach der Gerichtsverhandlung am 16. Dezember noch auf dem Gerichtsgelände verhaftet und bis zum 7. Februar im Luzira-Gefängnis in Kampala festgehalten.
FIAN interpretiert seine Verhaftung als politisch motiviert. Seit der gewaltsamen Vertreibung durch die ugandische Armee im August 2001 setzt er sich in vorderster Reihe national und international für die Wiederherstellung der Menschenrechte der Kläger ein. Aufgrund Balekes exponierter Stellung als Menschenrechtsverteidiger ist FIAN auch nach seiner Freilassung über seine Sicherheit besorgt. Er teilt diese Besorgnis und sagte FIAN nach seiner Freilassung: „Meine Freiheit und mein Leben sind beide unberechenbar.“ FIAN appelliert daher an den ugandischen Staat, die Delegation der EU in Uganda, das deutsche Außenministerium und die deutsche Botschaft in Uganda alles zu tun, um Balekes Sicherheit zu gewährleisten und ihn vor unrechtmäßiger und jeglicher willkürlichen Behandlung zu schützen.
Kontakt: Gertrud Falk, Tel. 0221-47 44 91-15, E-Mail: g.falk@fian.de
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