Köln, 05.12.14. Private Pensionskassen, Lebensversicherungen und berufsständische Versorgungswerke nehmen Menschenrechtsverletzungen durch ihre Kapitalanlagen in Kauf. Zu diesem Ergebnis kommt die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland nach der Befragung von 27 deutschen Versicherungen. Mangelende Transparenz sowie verschachtelte Strukturen ihrer Investitionen machen Prüfungen menschenrechtlich relevanter Folgen unmöglich.
Pensionskassen sind mit geschätzten 26 Billionen Euro Anlagevermögen die weltweit größten Finanzakteure. Seit der globalen Finanzkrise und dem Zusammenbrechen spekulativer Investitionsmärkte legen auch sie verstärkt das Geld ihrer Pensionäre in reale Werte an. Investitionen in große Agrarflächen und industrielle Landwirtschaft werden als stabile Renditebringer angesehen. Im Fokus stehen neben Nordamerika, Australien und Osteuropa auch Südamerika und Afrika südlich der Sahara – Länder, in denen diese Investitionen zu Verschärfung von Landkonzentration, Landkonflikten und Hunger beitragen können. Gleichzeitig verweigern Pensionskassen und Versorgungswerke ihren BertragszahlerInnen konkrete Auskünfte zu solchen menschenrechlich risikoreichen Investitionen. „Das Kapital-Anlagesystem basiert auf Intransparenz“, folgert FIAN-Referentin Gertrud Falk. .
So hat die Ärzteversorung Westfalen-Lippe (ÄVWL) 80 Millionen Euro in die auf den Erwerb von Agrarland spezialisierte Investmentfirma TCGA der US-amerikanischen Versicherung TIAA-CREF angelegt. TCGA hat knapp die Hälft seiner Flächen in Brasilien erworben. . Konkrete Angaben zu den Standorten der Investitionen hielten sowohl TIAA-CREF als auch ÄVWL zurück. „Recherchen ergaben, dass die Firma ihr Geld über ein Geflecht von Firmen anlegt, die unter anderem beschuldigt wurden, illegal auf indigenem Territorium der Guarani-Kaiowá Zuckerrohr zu produzieren“, erläutert Falk die Besorgnis der Menschenrechtsorganisation. „Die dringend notwendige Prüfung menschenrechtlicher Risiken ist so unmöglich.“ Die Guarani-Kaiowá leben aufgrund von Vertreibungen unter äußerst prekären Bedingungen und werden kriminalisiert. Zuletzt wurde im November 2014 eine ihrer Wortführerinnen ermordet.
Die Antworten aller befragten27 berufsständischen Versorgungswerke und Versicherungen auf die Frage nach Investitionen in Agrarfonds und Agrarunternehmen waren äußerst dünn. Sieben verweigerten jegliche Auskunft, zwei gaben an, im Agrarsektor zu investieren und die restlichen 18 erklärten, nicht im Agrarsektor zu investieren. Insgesamt konnten die Aussagen mangels Transparenz jedoch nicht überprüft werden.
Einige Versorgungswerke verweisen darauf, dass sie nur mit Unternehmen zusammenarbeiten, die die Richtlinien der Vereinten Nationen zu verantwortlichem Investment (UNPRI) unterzeichnet hätten. Aus Sicht von FIAN sind dort keine angemessenen Mechanismen verankert, welche die geschilderten konkreten menschenrechlichen Fragestellungen beantworten. Zudem werden die Angaben der Unternehmen von UNPRI nicht überprüft und die Fortschrittsberichte der Unternehmen werden nicht veröffentlicht.
FIAN sieht hier Handlungsbedarf des Gesetzgebers um Schritte zu einer erhöhten Transparenz der Renten zur transparenten Gestaltung des Finanzsektors zu unternehmen, die menschenrechtliche Prüfungen ermöglichen.
Eine Infografik zum Thema finden Sie hier.
Kontakt: Gertrud Falk, Tel. 0221-70 200 71, E-Mail: g.falk@fian.de