Im Jahr 2014 erteilte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe den Auftrag, ein internationales Abkommen zum Schutz von Menschenrechten im globalen Wirtschaftsverkehr (auch „UN-Treaty“ genannt) zu formulieren. Seitdem verhandelt die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen von Regierungen jährlich über den aktuellen Stand des Entwurfs. Auch Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden nehmen regelmäßig an den Tagungen teil. Im Juli 2023 legte Cristian Espinosa Cañizares, ecuadorianischen Vorsitzender der Arbeitsgruppe eine Aktualisierung des dritten überarbeiteten Abkommensentwurfs von August 2021 vor. Laut dem Vorsitzenden basieren die Aktualisierungen auf den mündlichen und schriftlichen Beiträgen der Staaten, internationaler und zivilgesellschaftlicher Organisationen, Gewerkschaften, Menschenrechtsinstituten und Unternehmensverbänden, die während der achten Tagung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im Oktober 2022 eingebracht wurden, weiteren schriftlichen Einbringungen der verschiedenen Akteur*innen sowie den Ergebnissen von regionalen Konsultationen. Der aktualisierte Entwurf bildet die Grundlage für die Verhandlungen während der neunten Tagung der Arbeitsgruppe vom 23. bis 27. Oktober 2023 in Genf.
In Ermangelung eines Verhandlungsmandats nahmen die Vertretung der Europäischen Union (EU) und die EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich der Bundesregierung, bislang nur beobachtend an den Tagungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe teil und brachten sich ausschließlich mit allgemeinen Stellungnahmen ein. Nun steht die EU kurz davor, ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) einzuführen.
Diese Stellungnahme bietet eine Analyse des aktualisierten Vertragsentwurfs und bewertet die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum letzten Entwurf von 2021. Zugleich enthält die Stellungnahme Empfehlungen, die die Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen im Rahmen der EU und der zuständigen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats berücksichtigen sollte. Ziel der kommenden Verhandlungsrunde sollte sein, das Abkommen zügig voranzubringen und dabei auf die Akzeptanz des Abkommens durch möglichst viele Staaten hinzuwirken, während die Prävention von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden im Wirtschaftskontext und der Schutz von Betroffenen sowie ein verbesserter Zugang zu Recht im Fokus des Abkommens bleiben müssen.