Nach einer ersten Anhörung der Zivilgesellschaft hat der UN-Sozialausschuss Mitte Oktober eine Liste mit Fragen an die Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigen Lücken in dem von der Bundesregierung eingereichten Staatenbericht zum UN-Sozialpakt auf. Auf der Liste finden sich auch einige Fragen zu Armut in Deutschland, die von FIAN eingebracht wurden.
FIAN hat sich in den vergangenen Monaten gemeinsam mit anderen Organisationen aus dem FORUM MENSCHENRECHTE auf die Anhörung der Zivilgesellschaft durch den UN-Sozialausschuss vorbereitet. Diese fand am 11. Oktober in Genf statt. Anwesend waren die ehemalige FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann, die FIAN und das FORUM MENSCHENRECHTE vertrat, sowie die Nationale Armutskonferenz (NAK), Ärzte der Welt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und das Center for International Environmental Law (CIEL). Eine Stunde lang hatten sie die Möglichkeit, dem UN-Sozialausschuss ihre Anliegen vorzutragen.
Die Stellungnahme von FIAN bezog sich vor allem auf den schwierigen Zugang zu Land in Deutschland und auf das Phänomen der Tafeln. Das FORUM MENSCHENRECHTE konzentrierte sich in der Stellungnahme auf extraterritoriale Staatenpflichten, die NAK auf „Arm trotz Arbeit“ und Sanktionen durch die Arbeitsagenturen. Ärzte der Welt und die BAfF stellten den Zugang zum deutschen Gesundheitssystem für Nicht-Deutsche und CIEL die menschenrechtlichen Verpflichtungen im Kontext des Klimaschutzes in den Mittelpunkt. Die Ausschussmitglieder stellten interessierte Nachfragen, merkten aber auch gleichzeitig an, dass die Fragenliste, die an die Bundesregierung gerichtet wird, noch nicht die abschließende Benennung der Themen im weiteren Prozess vorgibt. Trotzdem ist es immer wieder spannend zu sehen, welche Fragen der UN-Sozialausschuss an das betroffene Land stellt.
Insgesamt hat der UN-Sozialausschuss 25 Fragen an die Bundesregierung formuliert (einzusehen unter http://bit.ly/2Afh24U). Darunter finden sich sehr tagesaktuelle Themen wie der Familiennachzug, aber auch strukturelle Fragen nach einer menschenrechtsorientierten Armutsbekämpfung in Deutschland. Hierzu hatte FIAN im Vorfeld Vorschläge für Fragen erarbeitet und über das FORUM MENSCHENRECHTE eingereicht. Auch die NAK hat hierzu Vorarbeit geleistet. Zu extraterritorialen Staatenpflichten gibt es insgesamt fünf Fragen des Sozialausschusses, unter anderem zur menschenrechtlichen Folgenabschätzung der Reformen der europäischen Agrarpolitik mit Blick auf Nahrungsmittel-importierende Länder des Südens.
Nun ist die zukünftige Bundesregierung am Zug. Bis wann sie auf die Fragen reagieren wird ist unklar. Im Herbst 2018 möchte der UN-Sozialausschuss abschließend über den Staatenbericht befinden. Bis zwei Monate vor der im September stattfindenden Befragung der Bundesregierung durch den Ausschuss kann die Zivilgesellschaft Parallelberichte einreichen. FIAN wird sich in den Prozess weiter einbringen.
Der Staatenbericht der Bundesregierung sowie die vollständigen Kommentare der Zivilgesellschaft finden sich unter http://bit.ly/2vPFo2o