Mehrere SonderberichterstatterInnen der Vereinten Nationen zu Menschenrechten haben im Vorlauf der Pariser Klimakonferenz 2015 gemeinsam auf die Beeinträchtigung von Menschenrechten durch den Klimawandel hingewiesen. Sie stellen darin die Auswirkungen der Erderwärmung auf die Rechte auf Nahrung, Wasser dar.
Unter Bezugnahme auf den vierten und fünften Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC AR4 und AR5) werden erhebliche Ernteausfälle von Grundnahrungsmitteln durch eine Zunahme extremer Wetterlagen vorausgesagt. Nach Schätzungen des ehemaligen Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung, Olivier de Schutter, werden in der Folge 600 Millionen Menschen bis 2080 von Hunger betroffen sein. Neben steigender Nahrungsunsicherheit wird sich dies auch auf die Fähigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts auswirken.
Hinzu kommt eine Verknappung von Trinkwasserressourcen. Zusätzlich werden Probleme mit Wasserversorgungssystemen aufgezeigt: Ein Anstieg an kurzen, kräftigen Niederschlägen kann zu Überschwemmungen führen, die die Verbreitung von Krankheiten begünstigen.
FIAN setzt sich aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen dafür ein, dass Klimaschutzziele bindend verfolgt werden und Menschenrechte zentrales Kriterium bei Planung und Durchführung von Klimaschutzprojekten werden. Darüber wird die Staatengemeinschaft im Dezember 2018 auf dem Klimagipfel in Katowice entscheiden.