Die Idee, dass Pestizide notwendig sind, um die schnell wachsende Weltbevölkerung zu ernähren, ist laut UN-Experten ein Mythos. Ein Bericht des „Special Rapporteurs“ der Vereinten Nationen, der gestern dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurde, wirft den Pestizidherstellern aggressive und unethische Marketingmethoden sowie eine tiefgreifende Lobbyarbeit vor, die umfassende Reformen und eine weltweite Begrenzung des Pestizideinsatzes behindern.
Akute Pestizid-Vergiftungen verursachen demnach etwa 200.000 Todesfälle pro Jahr. Auch Erkrankungen wie Krebs, Alzheimer und Parkinson können durch Pestizide verursacht werden.
Nach Aussage der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO ist nicht die unzureichende Produktion, sondern die ungleiche Verteilung von Nahrungsmitteln verantwortlich für den Welthunger. Das Agrobusiness hingegen fördert einseitig eine großflächige Landwirtschaft und vernachlässigt systematisch KleinbäuerInnen in aller Welt.
Nur wenige Länder verfügen bezüglich des Einsatzes von Pestiziden über strenge Vorschriften. Und auch nach einem Verbot können Pestizid-Risiken jahrzehntelang fortbestehen. Zudem werden gefährliche Wirkstoffe oftmals auf nationaler Ebene verboten, jedoch weiterhin für den Export produziert. Viele Pestizide erhalten eine Marktzulassung ohne ausreichende Prüfung der Gesundheitsrisiken.
Der Bericht beruft sich auch auf den vom ECCHR vorgelegten Bericht zu Pestizid-Verkäufen in Indien. Hierin belegt das ECCHR, dass die Firma Bayer in Indien gefährliche Pestizide vertreibt, ohne ausreichend über Gefahren und notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. In Europa verkauft die Fima das Produkt Nativo 75 WG mit der Warnung „kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“. Auf den nach Indien exportierten und dort erhältlichen Produkten fehlt diese Warnung hingegen. FIAN Deutschland unterstützt die diesbezügliche Anzeige des ECCHR bei der Landwirtschaftskammer NRW gegen die Bayer CropScience AG.
Den UN-Bericht finden Sie hier.
Weiter Informationen zu der von FIAN Deutschland unterstützten Anzeige des ECCHR finden Sie hier.