Die Treaty Alliance Deutschland, zu der auch FIAN gehört, veröffentlicht heute das Positionspapier „Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft“. Hierin wird über den Prozess zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte informiert. Anhand konkreter Fallbeispiele zeigt die Broschüre, wie ein verbindliches Abkommen Investoren und Konzerne in die Verantwortung nimmt und Klagemechanismen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen schafft.
Die Treaty Alliance richtet konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Allen voran eine konstruktive Beteiligung an dem dritten Treffen der zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zum Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte, welches am 23. Oktober in Genf beginnt.
Denn Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar: Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben lassen oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt dies jedoch häufig für sie ohne Folgen.
Auf Initiative von Südafrika und Ecuador wurde daher 2014 vom UN-Menschenrechtsrat eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe für die Erstellung eines bindenden Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten eingesetzt. Sie setzt sich dafür ein, dass Investoren und Konzerne in die Verantwortung genommen werden und es juristische Mechanismen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geben soll – auch über Ländergrenzen hinweg.
Die zentralen Forderungen der Treaty Alliance:
Das Abkommen sollte Staaten vorschreiben, die bei ihnen ansässigen Unternehmen durch klare Gesetze zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, auch bei ihren Auslandsgeschäften, Tochterunternehmen und Lieferketten.
- Das Abkommen sollte regeln, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
- Die Staaten sollten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
- Die Staaten sollten sich darauf festlegen, dass für sie die Pflichten aus dem UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.
- Mit dem Abkommen sollte ein internationaler Mechanismus geschaffen werden, der die Einhaltung des Abkommens überwacht und wo sich Betroffene bei Verstößen beschweren können.
Positionspapier „Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft“
Treaty Alliance Deutschland: http://www.cora-netz.de/cora/treaty/