Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft
In der kommenden Woche (15.10.-19.10.) wird in Genf die 4. Verhandlungsrunde zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten stattfinden. Hierbei wird erstmals ein konkreter Vertragsentwurf zur Regulierung transnationaler Unternehmen diskutiert.
Die Aktivitäten multinationaler Unternehmen führen häufig zu Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen, jedoch kommt es selten zu juristischen Konsequenzen. Seit Juni 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats dreimal getagt. Bei ihrer letzten Sitzung im Oktober 2017 diskutierten mehr als 100 Staaten gemeinsam mit RechtsexpertInnen, der Wirtschaft und mehr als 200 zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Inhalte des Abkommens.
Nun hat der ecuadorianische Vorsitzende einen Entwurf für ein UN-Menschenrechtsabkommen zu transnationalen Unternehmen vorgelegt. Die Treaty Allianz (ein Zusammenschluss deutscher Nichtregierungsorganisationen) begrüßt diesen Entwurf eines völkerrechtlich verbindlichen Instrumentes, fordert jedoch Nachbesserungen in den folgenden Bereichen:
1. Bindende Haftungsregeln für Unternehmen
2. Rechtsverstöße sanktionieren
3. Effektiver Rechtsschutz für Betroffene
4. Vorrang menschenrechtlicher Bestimmungen vor Handels- und Investitionsrecht
5. Überwachung der Umsetzung des Abkommens.
An den bisherigen Sitzungen nahmen EU und Bundesregierung nur beobachtend teil. Der Treaty kann jedoch nur Erfolg haben, wenn wirtschaftsstarke Länder den Prozess unterstützen. Deutschland als größtes Land der EU hat an dieser Stelle eine große Verantwortung.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der Treaty Allianz.