Seit Anfang dieses Jahres gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Im Januar 2023 trat die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft, die die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umsetzen müssen. Sowohl das LkSG als auch die CSRD beinhalten Berichtspflichten für Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen. Das zivilgesellschaftliche Netzwerk für Unternehmensverantwortung CorA und die Initiative Lieferkettengesetz fordern, dass die Bundesregierung bei der Anpassung beider Gesetze die strengeren und menschenrechtlich bedeutenden Berichtspflichten des LkSG nicht lockert.
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