Köln, 7. März 2017 — Die zunehmende Kommerzialisierung des Saatgutsektors schadet besonders Frauen, welche eine zentrale Rolle für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Saatgut haben. Hierauf weist die Menschenrechts-Organisation FIAN anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags hin. Großen Agrarkonzernen wird es immer leichter gemacht, durch Sortenschutz und Patentrecht exklusive Saatgutrechte zu erlangen – auch im Rahmen von Entwicklungsprogrammen wie der „Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ der G7.
Kleinbäuerinnen sind in der Regel für die Ernährung der Familien zuständig. Dazu gehören neben der Zubereitung des Essens auch Anbau und Ernte sowie die Wiedergewinnung und Weiterentwicklung von Saatgut. Letzteres wird meist informell getauscht. Doch die G7-Staaten tragen mit ihrer „Neuen Allianz“ dazu bei, dass der Zugang zu Saatgut von Frauen in Afrika zunehmend bedroht wird. „Dieses so genannte Entwicklungsprogramm bedroht das Recht auf angemessene Nahrung vor allem von Frauen auf dem Land“, erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk. „Denn der ungehinderte Zugang zu Saatgut ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Menschenrechts.“ Acht von zehn Rahmenverträgen zwischen Geberländern und afrikanischen Empfängerländern enthalten Bestimmungen zur Anpassung der jeweiligen Saatgut-Gesetzgebung an internationale Saatgutabkommen. „Diese dienen vor allem den Interessen großer Saatgutfirmen“, beklagt Falk.
Zwar werden immer noch 80 Prozent des Saatguts in Afrika informell hergestellt und weitergegeben. Gefördert wird durch die G7-Initiative jedoch einseitig der Aufbau formeller Saatgutmärkte, auf denen nur zertifiziertes Saatgut gehandelt werden darf. Die Rechte daran halten in der Regel große Unternehmen. Wer deren Rechte missachtet, muss mit zum Teil drastischen Strafen rechnen. So sind im neuen tansanischen Saatgutgesetz Strafen für die eigenmächtige Gewinnung und Verwendung von Samen aus gesetzlich geschütztem Saatgut zwischen 200.000 Euro und zwölf Jahren Haft vorgesehen. Der G7-Kooperationsplan mit Mosambik enthält sogar die Bestimmung, dass die mosambikanische Regierung die kostenlose Verteilung von Saatgut an bedürftige Bauernfamilien einstellen muss. „Diese Entwicklung kriminalisiert Bäuerinnen und Bauern“, empört sich Falk. „Insbesondere arme Haushalte, von denen überdurchschnittlich viele von Frauen geführt werden, haben keine Wahl, als Saatgut selbst zu produzieren. Deutschland muss im Rahmen der G7 darauf drängen, dass diese Politik beendet wird“.
60-70 Prozent der Hungernden weltweit sind Frauen und Mädchen. Betroffen sind insbesondere Bewohnerinnen ländlicher Regionen. Zugleich liegen nur rund 2% des Landbesitzes in ländlichen Regionen in den Händen von Frauen.
Der Zugang zu Saatgut ist auch Thema beim Global Peasants‘ Rights Congress, den FIAN vom 7.-10. März gemeinsam mit der Stiftung „Haus der Bauern“ sowie der internationalen Kleinbauernbewegung „La Via Campesina“ in Schwäbisch Hall organisiert.
Kontakt: Gertrud Falk, E-Mail: g.falk(at)fian.de , Tel. 0221-70 200 72
Eine Übersicht über die Auswirkungen der „Neuen Allianz für Ernährungssicherheit“ auf die Saatgutgesetzgebung der Empfängerländer finden Sie hier (Grain 2015): www.grain.org/article/entries/5121-land-and-seed-laws-under-attack-who-is-pushing-changes-in-africa
Die Webseite des Global Peasants‘ Rights Congress: http://global-peasants-rights.com/index.php/de/
Informationen zum Zugang zu Saatgut aus menschenrechtlicher Sicht: