Das Hessische Finanzgericht hat gestern die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Kasseler Richter gaben damit einer Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk vor zwei Jahren die Gemeinnützigkeit entzogen, da die Aktivitäten von Attac angeblich zu politisch seien.
FIAN Deutschland beglückwünscht Attac zu diesem – mit hohem Kraftaufwand errungenen – Erfolg: „Immer mehr zivilgesellschaftlichen Organisationen bekommen Probleme mit den Finanzämtern. Die Aufgabe der Finanzbehörden ist es aber nicht, sich in die politische Willensbildung einzumischen. Von dem Urteil profitiert daher die demokratische Kultur in Deutschland insgesamt“, so Philipp Mimkes, FIAN-Geschäftsführer. Mimkes erinnert daran, dass Attac schon frühzeitig vor den Exzessen der Finanzwirtschaft gewarnt hat: „Hätte die Politik hierauf gehört, wären uns die milliardenschweren Rettungspakete für Banken und Investoren wohl erspart geblieben. Die langjährige Attac-Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer wird heute sogar von der Bundesregierung erhoben. Mehr Gemeinnützigkeit geht nicht!“.
FIAN ist langjähriges Mitglied von Attac und gehört auch dem Bündnis „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ an, das sich für verlässliche Regelungen zur Gemeinnützigkeit von politischem Engagement einsetzt.
In den vergangenen Jahren bekamen zivilgesellschaftliche Gruppen immer wieder Probleme mit den Finanzbehörden. Einige Beispiele:
- Das Finanzamt Hamburg monierte, dass der Umweltverband BUND eine Kampagne für den Rückkauf der privatisierten Hamburger Energieversorger unterstützte.
- In Baden-Württemberg wurde der Informationsstelle Militarisierung (IMI) jahrelang die Gemeinnützigkeit vorenthalten.
- Das Finanzamt Wuppertal entzog dem Frauenverband Courage die Gemeinnützigkeit.
- Der Verein „kolko – Menschenrechte für Kolumbien“, ein langjähriger Kooperationspartner von FIAN, erhielt 2010 Post vom Finanzamt, in der der Entzug der Gemeinnützigkeit angedroht wurde. Darin hieß es: „Unter Entwicklungszusammenarbeit versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entwicklungsländer wirtschaftlich zu fördern und sie hierdurch dem Stande der Industriestaaten näher zu bringen beziehungsweise sie in deren wirtschaftliche Ordnung einzugliedern.“ Nach der Argumentation des Finanzamts müssen sich Menschenrechtsgruppen also für den Kapitalismus einsetzen, um ihre Förderfähigkeit zu behalten….