Die Menschenrechtsorganisation FIAN begrüßt die Entscheidung des UN-Menschenrechtsrats, die Erarbeitung der „Internationalen Erklärung der Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ im nächsten Jahr fortzusetzen. Der Rat hat am Freitag das Mandat der zuständigen Arbeitsgruppe mit deutlicher Mehrheit verlängert: 34 Ja-Stimmen stehen zwei Nein-Stimmen und elf Enthaltungen gegenüber. Die Bundesregierung hat sich enthalten.
Seit 2012 arbeitet der UN-Menschenrechtsrat an der Erklärung, die speziell die Rechte von Kleinbauern und Landarbeitern stärken soll. Denn Kleinbauern und ländliche Gemeinden sind überdurchschnittlich häufig von Hunger betroffen. Gemeinsam mit La Via Campesina, dem internationalen Netzwerk kleinbäuerlicher Organisationen, unterstützte FIAN die Entstehung der Erklärung von Beginn an. „Die Erarbeitung der Kleinbauernerklärung ist einzigartig und entspricht dem Menschenrechtsgedanken in besonderer Weise, weil die Betroffenen selbst das Anliegen angestoßen haben und an der konkreten Formulierung der Inhalte mitarbeiten“, erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk und ergänzt: „Weltweit werden Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften auf vielfältige Weise verletzt. Immer wieder führt dies zu Hunger und Mangelernährung. Eine Bekräftigung ihrer Rechte und der damit verbundenen staatlichen Pflichten ist daher dringend notwendig.“
Die internationale Zustimmung zu der Erklärung wächst: während 2012 nur 23 Staaten die Einsetzung der Arbeitsgruppe befürwortet hatten, unterstützten bereits 31 Staaten die letzte Mandatsverlängerung im Oktober 2015. Nachdem die deutsche Regierung das Vorhaben zunächst abgelehnt hatte, hat sie sich seit 2015 bei allen Abstimmungen enthalten. Gemäß der Rede der deutschen Botschafterin im UN-Menschenrechtsrat am 29. September 2017 steht die Bundesregierung dem Vorhaben zwar skeptisch gegenüber, will aber weiterhin aktiv in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. „Wir begrüßen die Mitarbeit der Bundesregierung an der weiteren Entwicklung der Erklärung und werden dazu beitragen, bestehende Bedenken auszuräumen“, bekräftigt Gertrud Falk das Engagement von FIAN für die Stärkung kleinbäuerlicher Rechte.
Kontakt: Gertrud Falk, E-Mail: g.falk@fian.de, Tel. 0172-1848783
Die Internetseite der UN-Arbeitsgruppe mit dem aktuellen Entwurf der Erklärung finden Sie hier (Englisch): http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RuralAreas/Pages/WGRuralAreasIndex.aspx
FIANs Factsheet zur Erklärung finden Sie hier: https://www.fian.de/wp-content/uploads/2021/06/2017_Factsheet_KleinbaeuerInnen_PDF_X-3_200_web.pdf
Die Petition zur Unterstützung der Erklärung sowie eine Serie von Hintergrundtexten finden Sie hier: http://www.peasantsrights.eu/