Köln, 04.03.2016. 70 Prozent der Hungernden sind Frauen und Mädchen. Betroffen sind insbesondere Bewohnerinnen ländlicher Regionen. Ihr überdurchschnittlich hoher Anteil an der Zahl Hungernden verdeutlicht, dass sie mehrfache Diskriminierungen ausgesetzt sind. Darauf weist die Menschenrechtsorganisation FIAN Deutschland anlässlich des Internationalen Frauentags hin.
„Obwohl Frauen in den meisten Ländern für die Ernährung ihrer Familien verantwortlich sind, haben sie häufig keinen gleichberechtigen Zugang zu Land, landwirtschaftlichen Förderprogrammen oder Krediten“, erläutert FIAN-Referentin Gertrud Falk. Durch die zunehmende Ausrichtung von Entwicklungsprogrammen auf exportorientierte und industrialisierte Landwirtschaft wird insbesondere Frauen die Möglichkeit genommen, Nahrungsmittel zur Selbstversorgung anzubauen. Durch die Verknappung landwirtschaftlicher Flächen durch Landnahme und großflächige Infrastrukturprojekte im globalen Süden verlieren vor allem Frauen ihre Existenzgrundlage. Denn aufgrund gesellschaftlicher Rollenzuschreibungen sind sie für die Versorgung von Kindern, behinderten und alten Familienangehörigen zuständig. Sie können daher nicht im gleichen Ausmaß auf andere Einkommensquellen ausweichen wie Männer. „Frauenrechte werden auf diese Weise gerade auch durch vermeintliche Entwicklungsprojekte mehrfach verletzt“, ergänzt Falk.
Hilal Elvers, die Sonderberichterstatterin zum Recht auf Nahrung der Vereinten Nationen, weist zudem in ihrem neuesten Bericht darauf hin, dass die starke Ausrichtung internationaler Entwicklungszusammenarbeit auf technische Fortbildungen außer Acht lässt, dass Frauen vor allem Zugang zu Land und ausreichenden finanziellen Ressourcen benötigen, um sich und ihre Familien zu versorgen.
FIAN fordert daher zum einen von der Bundesregierung und der internationalen Staatengemeinschaft, bei allen Landwirtschaftsprojekten vorab insbesondere die menschenrechtlichen Folgen für Frauen zu prüfen. Dazu müssen ihre jeweiligen gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen in die Analysen einbezogen werden. Zum anderen müssen betroffene Frauen bereits in die Planungen entsprechender Projekte einbezogen werden, um sicherzustellen, dass letztere nicht zu Verletzungen des Rechts auf Nahrung von Frauen führen.
Kontakt:
FIAN Deutschland, Gertrud Falk, E-Mail: g.falk@fian.de, Tel. 0221-70 200 72
Weitere Informationen finden Sie hier
FIAN International lädt am 8. März zur Veranstaltung „ No right to food and nutrition without women’s rights” in Genf ein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.facebook.com/events/848009971974931/
Den Bericht von Hilal Elvers finden Sie hier: https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G15/293/26/PDF/G1529326.pdf?OpenElement