Bonn / Köln / Berlin, 14.8.2023
Das deutsche Lieferkettengesetz ist durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) massiv geschwächt worden. Die Finanzbranche ist damit aus der Verantwortung genommen worden, Menschenrechte berücksichtigen zu müssen. Deutsche Investments können dadurch weiter ungehindert in menschenrechtlich frag-würdige Projekte fließen.
Das Bafa hat am 11. August 2023 eine Handreichung veröffentlicht, die die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für die deutsche Kredit-, Investitions- und Versicherungswirtschaft definiert. Der Handreichung zufolge soll die Lieferkette nicht den Endkunden umfassen. Für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, die Banken oder Investoren bei ihren Finanzierungen in Kauf genommen haben, hat die Auslegung des Gesetzes weitreichende Folgen. Das Lieferkettengesetz bietet ihnen weiterhin keinen Schutz. Denn mit dem Ausschluss von Endkund*innen aus den Sorgfaltspflichten wird die gesamte Finanzbranche – darunter Banken, Vermögensverwalter, Investoren und Versicherungen – entgegen der ursprünglichen Absichtserklärung de Facto vom deutschen Lieferkettengesetz ausgenommen.
„Die neue Handreichung steht in klarem Widerspruch zu den Koalitionsaussagen. Darin hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Deutschland zu einem führenden Standort in Sachen Sustainable Finance zu machen. Doch das Bekenntnis ist nicht glaubwürdig, wenn die Regierung gleichzeitig die Einhaltung grundlegender Mindeststandards in einer global agierenden Branche wie dem Finanzsektor im Lieferkettengesetz nicht sanktioniert“, kritisiert Ulrike Lohr, Sustainable-Finance-Expertin vom SÜDWIND-Institut in Bonn.
Verwässertes Lieferkettengesetz
„Hier zeigt sich, wie ein Gesetz verwässert wird. Indem die Bundesregierung Endkunden aus der Lieferkette streicht, befreit sie die Finanzbranche von der Verpflichtung, Menschenrechte und Umweltstandards zu berücksichtigen. Denn deren Geschäft besteht im Grunde ausschließlich aus Dienstleistungen für Endkunden. Das steht im eklatanten Widerspruch zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die OECD kategorisiert den Finanzsektor sogar als globalen Hochrisikosektor. Gleichzeitig könnte die Finanzwirtschaft ein machtvoller Hebel zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sein“, sagt Gertrud Falk von FIAN Deutschland.
„Diese Lieferkettengesetzgebung steht im klaren Widerspruch zu den völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen, die Deutschland in Bezug auf Klimaschutz oder die Beachtung von Menschen- und Umweltrechten eingegangen ist. Investments in bzw. Finanzierungen von konfliktbehafteten Geschäftsmodellen der fossilen Energiebranche oder von Unternehmen, die Waffen an Staaten liefern, die völkerrechtswidrige Kriege führen oder Unternehmen, die von Ausbeutung profitieren, sind nach wie vor uneingeschränkt möglich“, kritisiert Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von Facing Finance.
Deutschland bei Trilog-Verhandlungen zum europäischen Lieferkettengesetz in der Pflicht
„Jetzt liegt der Ball bei der EU. Denn auf EU-Ebene ist ein Lieferkettengesetz in Vorbereitung, das die Finanzakteure mehr in die Pflicht nehmen soll. Wir fordern, dass sich Deutschland inner-halb der laufenden Trilog-Verhandlungen einem starken EU-Lieferkettengesetz nicht entgegenstellt“, ergänzt Pablo Campos vom SÜDWIND-Institut.
Kontakt:
SÜDWIND-Institut: Ulrike Lohr, wissenschaftliche Mitarbeiterin, M: lohr@suedwind-institut.de
FIAN Deutschland: Gertrud Falk, Menschenrechtsreferentin, M: g.falk@fian.de
Facing Finance: Thomas Küchenmeister, Geschäftsführender Vorstand, M: kuechenmeister@facing-finance.org
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