Menschenrechtsorganisation bewertet Aufruf zu Hungerbekämpfung als Imagekampagne
Köln, den 15. Oktober 2015. Am morgigen Welternährungstag wird UN-Generalsekretär Ban Ki-moon von der italienischen Regierung die sogenannte Milan-Charter überreicht. Mit 1 Million Unterschriften von Besuchern der Expo soll die Charter Impulse zur globalen Hungerbekämpfung geben. Laut Menschenrechtsorganisation FIAN unterhöhlt der Aufruf das Recht auf Nahrung anstatt – wie suggeriert – es zu fördern.
Beworben bei den Besuchern der Expo als ein innovativer Beitrag im Kampf gegen den Hunger, ruft die Charter der diesjährigen Weltausstellung dazu auf, das Recht auf Nahrung als grundlegendes Recht anzuerkennen. „Über die Anerkennung sind wir weit hinaus.“ so Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN. Das Recht auf Nahrung findet sich bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. 164 Staaten – darunter alle europäischen Länder – haben zudem den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifiziert und sich somit verpflichtet das dort verankerte Menschenrecht auf angemessene Ernährung zu verwirklichen. Einen Verweis auf das bestehende völkerrechtliche Abkommen und damit verbundene Rechenschaftsmechanismen sucht man in der Charta jedoch vergeblich.
Regierungen, Unternehmen und Zivilgesellschaft werden in der Charter gleichermaßen aufgerufen, ‚Verpflichtungen‘ in Bezug auf ein Recht auf Nahrung einzugehen. „Eine Verschleierung der unterschiedlichen Rollen von Staat, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft wirft uns um Jahrzehnte zurück was die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung angeht“, so Herre weiter. Denn gerade die klare Definition staatlicher Pflichten, beispielsweise zur Überwachung und Regulierung von privatwirtschaftlichen Akteuren, macht die menschenrechtliche Arbeit zum Thema Ernährung und Hunger aus.
Die Expo ist seit jeher eine industrie- und unternehmenszentrierte Weltausstellung. So präsentieren sich auch in diesem Jahr unter dem Motto „Die Welt ernähren“ vor allem Lebensmittelkonzerne wie Coca Cola, Nestlé und McDonalds.
Auf der Alternativ-Veranstaltung „Expo der Menschen“ wurden Ernährungskonzerne als Teil des Problems und nicht als die Lösung zur Hungerbekämpfung identifiziert. „Täglich werden Kleinbauern von ihrem Land vertrieben, Landarbeiter ausgebeutet und bäuerliche Organisationen kriminalisiert. Ernährungskonzerne spielen eine Schlüsselrolle dabei. Anstatt die Konzerne zu Helden im Kampf gegen den Hunger zu stilisieren, sollten die Staaten ihrer menschenrechtlichen Schutzpflicht nachkommen“, fordert Roman Herre. „Die in der Charter beworbene Partnerschaft zwischen Zivilgesellschaft und Konzernen halten wir auch vor diesem Hintergrund für absurd.“
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung wäre hingegen, die im UN-Menschenrechtsrat laufende Erarbeitung eines verbindlichen Abkommens zur Regulierung transnationaler Konzerne zu unterstützen anstatt zu torpedieren. Die Menschenrechtsorganisation FIAN bescheinigt der italienischen wie auch der deutschen Regierung hier die Note Mangelhaft.
Kontakt: Roman Herre, Agrarreferent, FIAN Deutschland, r.herre(ät)fian.de,
Hintergrund:
• Rolle von Unternehmen bei Verletzungen des Rechts auf Nahrung: Verstoesse_transnationaler_Konzerne_gegen_das_Recht_auf_Nahrung (Auszug aus der FIAN Stellungnahme im UN-Menschenrechtsrat zur Erarbeitung eines Abkommens zur Regulierung transnationaler Konzerne, Juni 2015, englisch, 2 Seiten).
• Zivilgesellschaftliche Erklärung der Alternativ-Veranstaltung „Expo der Menschen“