Menschenrechts-Organisation FIAN legt Untersuchung vor
FIAN veröffentlicht heute eine Untersuchung über Landkonflikte in Ländern des Globalen Südens, die durch europäische Investitionen verursacht werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Akteure aus Europa oftmals an Landgrabbing beteiligt sind und dass die Politik auf die hiermit verbundenen menschenrechtlichen Probleme bislang kaum angemessene Antworten gefunden hat.
Roman Herre, Agrar-Referent von FIAN Deutschland: „Vor genau zehn Jahren berichteten die Medien erstmals über moderne Landnahmen, auch Landgrabbing genannt. Private und staatliche Investoren sind seitdem ständig auf der Suche nach riesigen Landflächen, um Agrartreibstoffe anzubauen, Nahrungsmittel zu exportieren oder um damit schlicht zu spekulieren. Oftmals werden hierdurch örtliche Gemeinden von ihrem Land vertrieben. Die jüngste Absage von Bundeskanzlerin Merkel an die „klassische Entwicklungshilfe“ und die Ankündigung einer verstärkten Zusammenarbeit mit Konzernen und Finanzinvestoren lassen für die Landwirtschaft wenig Gutes erwarten“.
Die Publikation dokumentiert u.a. Fälle von Landgrabbing in Sambia, Uganda, Kongo und Mosambik. Die Fallbeispiele zeigen, dass großflächige Agrar-Investitionen menschenrechtlich hochsensibel sind. In vielen Ländern sind 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft tätig. Durch den Flächenhunger von Agrarinvestoren verlieren Millionen von Menschen ihre Existenzgrundlage.
Die heute veröffentlichte Broschüre ist eine deutschsprachige Zusammenfassung der Studie „Land Grabbing and Human Rights: The Involvement of European Corporate and Financial Entities in Land Grabbing outside the European Union“, die im Mai 2016 im Auftrag des Europäischen Parlaments veröffentlicht wurde.
Die Studie beschreibt eine Vielzahl bislang ausgebliebener Handlungsmöglichkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um das weltweite Landgrabbing zu reduzieren. „Bis heute fehlen viele Grundlagen wie konkrete Handlungsanleitungen für Botschaftspersonal, um Fällen von Landgrabbing aktiv nachzugehen, diese zu dokumentieren und an Regierungen und Parlamente zu übermitteln“, erklärt Brigitte Reisenberger, Geschäftsleiterin von FIAN Österreich. Auch die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte müsste laut Reisenberger sehr viel konkreter werden, beispielsweise durch eine systematische Auswertung der zahlreichen Berichte über Landkonflikte sowie die engere Zusammenarbeit mit den Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen.
Wie wenig internationale Finanzinvestoren sich für die sozialen Auswirkungen ihrer Aktivitäten interessieren, zeigt das vielgelobte Beispiel der „UN-Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen“. Eine aktuelle Untersuchung des think tanks E3G kommt zu dem Ergebnis, dass bei knapp 1000 dort beigetretenen Konzernen und Investoren im Schnitt eine Person pro 14 Milliarden US-Dollar verwaltetem Vermögen angestellt wird, die sich um ökologische und soziale Auswirkungen der Investments kümmert. „Es ist absurd anzunehmen, dass auf diese Weise ein relevanter Beitrag gegen Umweltschäden oder Menschenrechtsverstöße geleistet wird“, so Roman Herre weiter. „Die Zahlen belegen die Notwendigkeit einer internationalen Regulierung anstelle freiwilliger Selbstverpflichtungen.“
Untersuchung „Landgrabbing und Menschenrechte“
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Kontakt:
Roman Herre, FIAN Deutschland, r.herre(at)fian.de, Tel.: +49 (0)221 70 200 72
Brigitte Reisenberger, FIAN Österreich, brigitte.reisenberger(at)fian.at, +43 (0)699 18330033
„Land Grabbing and Human Rights: The Involvement of European Corporate and Financial Entities in Land Grabbing outside the European Union“ (Mai 2016):
www.tni.org/files/publication-downloads/expo_stu2016578007_en.pdf
E3G: „Missing in Action. The Lack of ESG Capacity at leading investors” (März 2017):
https://www.e3g.org/docs/E3G_-_Missing_in_action_-_the_lack_of_ESG_capacity_at_leading_investors.pdf