Nach intensiven Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat ist die Arbeitsgruppe einer Deklaration für die Rechte von KleinbäuerInnen einen Schritt näher gekommen. Zuvor skeptische Staaten haben entscheidende Rechte zunehmend anerkannt. Dennoch wird weiterhin Widerstand gegen das Recht auf Land und gemeinschaftliche Rechte geleistet. 2018 wird es eine fünfte Verhandlungsrunde geben.
Letzte Woche fand die 4. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im Menschenrechtsrat in Genf statt. Gegenstand der Verhandlungen war die UN-Deklaration für die Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten. An der fünftägigen Sitzung beteiligten sich VertreterInnen von UN-Mitgliedsstaaten, soziale Bewegungen, betroffene Gemeinschaften und NGOs aus aller Welt. Nardi Suxo, Vorsitzende der Arbeitsgruppe und bolivianische Botschafterin, hielt fest, dass bei den Verhandlungen entscheidende Fortschritte gemacht wurden und verwies auf die Notwendigkeit einer fünften Sitzung der Arbeitsgruppe, um Inhalte zu verfeinern.
Staaten überdenken zunehmend ablehnende Position
Während zuvor einige Länder der Deklaration mit Skepsis begegneten, wird diese ablehnende Haltung nun mehr und mehr überdacht. Aus dem Statement zivilgesellschaftlicher Organisationen und sozialer Bewegungen vom vergangenen Freitag geht hervor, dass entscheidende Rechte „zusehends unbestreitbare Legitimität in der Deklaration gewinnen, indem diese vermehrt in internationalen Instrumenten und nationalen Gesetzgebungen festgehalten werden. Unsere ExpertInnen vor Ort bekräftigen die Dringlichkeit, diese Rechte ohne weitere Verzögerung anzuerkennen“. Alle Staaten zeigten generell mehr Bereitschaft, die eng miteinander verwobenen Rechte der ländlichen Bevölkerung zu verhandeln und anzuerkennen.
Widerstand gegen wichtige Rechte
Trotz positiver Entwicklungen widersetzen sich manche Staaten nach wie vor der Anerkennung entscheidender Rechte von KleinbäuerInnen. Darunter etwa das Recht auf Land oder gemeinschaftliche Rechte, welche unerlässlich sind, um die Ziele der Deklaration zu erfüllen. Einige Staaten zögerten, das Recht auf Land ganzheitlich zu betrachten. Der Zugang sowie die selbstbestimmte Nutzung und Verwaltung von Land sind jedoch notwendig, um das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf kulturelle Teilhabe verwirklichen zu können. Zudem muss der Schutz vor Zwangsräumungen und der Verschmutzung und Zerstörung von Wasserquellen und Fischgründe gewahrt sein.
Andere Staaten wollen die gemeinschaftlichen Rechte der indigenen Bevölkerung beschneiden. Dabei beeinflusst die Anerkennung von kollektiven Rechten auch die Art und Weise ländlicher Gemeinschaften zu arbeiten – vor allem in Bezug auf die Nutzung, den Zugang und die Verwaltung ihrer Ressourcen, die zumeist kollektiv organisiert werden. Im Zuge der Sitzung wurde deshalb auf die Gefahr hingewiesen, dass ein Fokus auf individuelle Rechte nachteilige Effekte für ländliche Gemeinschaften haben oder gar undemokratische Prozesse nach sich ziehen könnte. Dies stünde dem Ziel der Deklaration fundamental entgegen.
Im nächsten Jahr wird eine weitere Verhandlungsrunde erwartet. Dort wird das Verständnis dieser entscheidenden Rechte noch weiter gestärkt werden, damit die Deklaration schließlich von allen Staaten angenommen werden kann.
+++
Hintergrundinformationen:
Statement zivilgesellschaftlicher Organisationen und sozialer Bewegungen: http://www.eurovia.org/the-time-is-ripe-for-the-recognition-and-protection-of-peasants-rights/
Updates aus der Sitzung von La Via Campesina: http://www.eurovia.org/event/peasants-rights-declaration-15-19-may-updates-from-geneva/
Beiträge von FIAN zur Sitzung: http://www.fian.org/en/news/article/un_negotiations_decisive_for_rural_world_future/
Europaweite Petition: https://peasantsrights.eu/
Rückfragehinweis:
Gertrud Falk, FIAN Deutschland, Tel.: 0221-4229466, E-Mail: g.falk(ät)fian.de