Die Menschenrechtsorganisation FIAN fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich konstruktiv in die Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat für ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (englisch: UN Treaty) einzubringen. Am 16. März steht die Diskussion über die siebte Verhandlungsrunde der dazu eingerichteten Arbeitsgruppe auf der Tagesordnung des Menschenrechtrats. Deutschland hat sich in den siebenjährigen Verhandlungen bisher nur einmal zu Wort gemeldet.
In der 2014 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten Arbeitsgruppe können alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen mitarbeiten. Auch akkreditierte zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmensverbände sitzen am Verhandlungstisch. In der siebten Verhandlungsrunde im vergangenen Oktober wurde der dritte Entwurf des Vertragswerks diskutiert. Das angestrebte Abkommen bezieht sich auf alle Geschäftstätigkeiten und –beziehungen von Wirtschaftsunternehmen und schließt den Finanzsektor explizit mit ein. Grenzüberschreitende Aktivitäten stehen dabei besonders im Fokus. Das Abkommen regelt darüber hinaus die Partizipation betroffener Gemeinden sowie Haftungsfragen. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, betonte zu Beginn der siebten Verhandlungsrunde, dass von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung Geschädigte dringend Zugang zu Recht benötigen.
FIAN-Referentin Gertrud Falk fordert die Bundesregierung auf, sich endlich konstruktiv in die Verhandlungen einzubringen: „Der Entwurf zum UN Treaty sieht wesentlich wirkungsvollere Instrumente zum Menschenrechtsschutz vor als das schwache deutsche Lieferkettengesetz. Wenn die Bundesregierung den Schutz von Menschenrechten ernst meint, muss sie einen starken Treaty unterstützen. Deutschland darf sich nicht länger hinter dem angeblich fehlenden Verhandlungsmandat der EU verstecken“.
Die weitere Arbeit am Abkommen soll von einer kleineren Staatengruppe vorgenommen werden, die als „Friends of the Chair“ bezeichnet wird. Deren Zusammensetzung ist noch nicht veröffentlicht worden. Gemeinsam mit einem zivilgesellschaftlichen Bündnis fordert FIAN, dass die weitere Arbeit am Entwurf des Abkommens mit gebotener Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten ausgeführt wird. „Es muss gewährleistet werden, dass ein Völkerrechtstext nicht von handverlesenen Interessenvertreter*innen geschrieben wird“, unterstreicht Falk.
FIAN fordert darüber hinaus, dass die „UN-Erklärung der Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ (englisch UNDROP) als Bezugsrahmen in den Treaty aufgenommen werden. „Insbesondere im globalen Süden rauben Privatunternehmen ländlichen Gemeinden durch Landgrabbing und Umweltzerstörung ihre Existenzgrundlage. Hierauf muss der Treaty noch stärker Bezug nehmen“, fordert Falk.
Kontakt: Gertrud Falk, FIAN Deutschland, Tel. 0221-47 44 91-15, E-Mail: g.falk@fian.de
Hintergrundinformationen:
• Bericht über die 7. Sitzung der zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu einem rechtsverbindlichen Instrument für transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte beim UN-Menschenrechtsrat
• Bericht der zivilgesellschaftlichen Treaty-Allianz über die siebte Sitzung der offenen zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu einem rechtsverbindlichen Instrument für transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte
• Stellungnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Auswahl und Arbeit der „Friends of the Chair“
• Stellungnahme der deutschen Treaty Allianz