Die Menschenrechts-Organisation FIAN Deutschland hat einen wissenschaftlichen Beirat gegründet. Dreizehn Fachleute aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Politologie, Agrarwissenschaft, Soziologie, Theologie und Ökologie stehen dem Verein künftig beratend zur Seite.
Dem Beirat gehören an:
• Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt und Hochschullehrer
• Christine von Weizsäcker, Biologin, Vorsitzende Ecoropa
• Wolfgang Kaleck, Menschenrechtsanwalt, Generalsekretär ECCHR
• Prof. Dr. Friederike Diaby-Pentzlin, Wirtschaftsvölkerrechtlerin
• PD Dr. Michael Krennerich, Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik (Uni Erlangen-Nürnberg), 1. Vorsitzender Nürnberger Menschenrechtszentrum
• Prof. Dr. Maria Müller-Lindenlauf, Agrarwissenschaftlerin mit Fachgebiet Agrarökologie
• Prof. (em) Dr. Franz Segbers, Sozialethiker
• Prof. Dr. Stefan Selke, Soziologe
• Dr. Brigitte Hamm, Politikwissenschaftlerin, ehem. Institut für Entwicklung und Frieden (Uni Duisburg)
• Dr. Rainer Huhle, Politologe, Mitglied UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
• Prof. Dr. Hanns Wienold, Soziologe, Ernährungsexperte für Lateinamerika und Südasien
• Prof. Dr. Anne Lenze, Sozialrechtlerin
• Dr. Steffen Kommer, Verwaltungsrichter, Autor „Menschenrechte wider den Hunger“.
Das Gremium wird beratende und repräsentative Funktionen übernehmen und die Vernetzung des Vereins stärken. Wegen der parteipolitischen Unabhängigkeit von FIAN wurden keine Personen eingeladen, die ein aktives politisches Amt ausüben. Die Mitgliedschaft wird jeweils nach fünf Jahren durch den FIAN-Vorstand bestätigt.
Beiratsmitglied PD Dr. Michael Krennerich zur Gründung des Gremiums: „FIAN ist ein unerschrockener Vorreiter nicht nur für das Recht auf Nahrung, sondern auch für die Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte. Seit 30 Jahren verfolge ich FIANs unermüdliches Engagement. Es ist mir eine Freude und ein echtes Anliegen, FIAN unterstützen zu dürfen!“.
Prof. Dr. Franz Segbers ergänzt: „Unsere Gesellschaft ist stolz auf die Menschenrechte – und das zu Recht. Dass aber Armut, zumal in einem reichen Land wie Deutschland, eine Verletzung von Menschenrechten darstellt, wird verdrängt und geleugnet. Dabei hat sich die Bundesrepublik im UN-Sozialpakt verpflichtet, das „Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard (…) einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen“ durchzusetzen. Aus dieser Verpflichtung müssen endlich Taten folgen“.