Internationale RechtsexpertInnen formulieren neue Leitlinien im Vorlauf der 21.Weltklimakonferenz.
Ende dieses Jahres findet die 21. Weltklimakonferenz in Paris statt. Auf dieser Konferenz soll erstmals ein umfassendes und rechtlich verbindliches Abkommen beschlossen werden, dass alle Länder der Welt zur Reduktion ihres Ausstoßes von Treibhausgasen verpflichtet.
Im Vorlauf der Konferenz hat eine Gruppe internationale Rechtsexpertinnen und –experten die „Oslo Principles on Global Climate Change Obligations“ veröffentlicht.
Ihrer Meinung ergeben sich aus bestehendem Recht bereits umfassende Verpflichtungen für die Staaten, ihre Emissionen zu senken: Da ein ungebremster Klimawandel extreme Schäden für gegenwärtige und zukünftige Generationen verursachen würde, besteht ihrer Auffassung nach durch die internationalen Menschenrechtsverträgen, dem internationalen Umweltrecht und dem Schadenersatzrecht eine direkte Verpflichtungen der Staaten zu unmittelbarem Handeln. Es müssten daher im Prinzip keine neuen Verpflichtungen geschaffen werden, allerdings müssten die bestehenden Verpflichtungen in konkretes Handeln umgesetzt werden.
Länderspezifische Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen
Die Autorinnen und Autoren schlagen eine Liste von Leitlinien vor, die in Paris beschlossen werden sollten, um das „Zwei Grad Ziel“ zu erreichen, d.h. den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2°C im Vergleich zum Stand vor der Industrialisierung zu begrenzen. Ihrer Vorstellung nach soll jedem Staat ein zu erreichendes Ziel bezüglich des Ausstoßes von Treibhausgasen zugeteilt werden. Hierzu soll wissenschaftlich festgelegt werden, welche Menge an Treibhausgasen noch mit dem Zwei Grad Ziel vereinbar ist, und diese Menge soll pro Kopf der Bevölkerung unter den Staaten aufgeteilt werden. Auf dieser Basis müssen staatliche und unternehmerische Maßnahmen zur Einsparung des Treibhausgases ausfindig gemacht und umgesetzt werden. Als Rahmen hierfür gelten u.a. folgende Leitlinien:
– Die Verpflichtungen der einzelnen Staaten sind gleich – das Einsparen von Treibhausgasen -, aber differenziert: Entwicklungsländer müssen Einsparungen nur im Falle langfristig profitabler Projekte durchführen, ist dies nicht der Fall erhalten sie finanzielle Unterstützung von Industriestaaten; diese hingegen müssen auch kostenintensive oder nicht wirtschaftliche Maßnahmen umsetzen.
– Staaten, die ihren Verpflichtungen noch nicht ganz aber nahezu gerecht geworden sind, müssen weitere Einsparungen nur umsetzen solange das nicht überharte Konsequenzen auf z.B. Wirtschaft oder Energieversorgung haben würde.
– Hat ein Staat alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen und stößt dennoch zu viele Treibhausgase aus, ist er verpflichtet, anderen Staaten finanzielle und technologische Unterstützung zu leisten, um dort die fehlenden Emissionsreduktionen zu erzielen.
– Speziell für Unternehmen gilt: Sie müssen für neue Anlagen einen Carbon Footprint erstellen und, wenn möglich, gleichzeitig Einsparungen vornehmen.
Mit diesen Leitlinien wollen die Experten das Problem, nämlich die fehlende Verbindlichkeit, Klimaschutz aktiv zu betreiben, lösen. Es wäre so möglich, Staaten zu sanktionieren, die ihrem Treibhausgasziel nicht nachkommen. Gleichzeitig werden Industriestaaten in die Pflicht genommen, Entwicklungsländer bei der nachhaltigen Entwicklung technisch und finanziell zu unterstützen und so ihrer Rolle als Hauptschuldigen des Klimawandels gerecht zu werden.