Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister,
Als Unterzeichnende dieses Briefes sind wir sehr besorgt über die Auswirkungen des vom polnischen Parlament am 10. Januar 2018 verabschiedeten „Gesetz über besondere Lösungen im Zusammenhang mit der Organisation der nächsten Konferenz nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in der Republik Polen” (hier als COP24-Gesetz bezeichnet) auf die Teilnehmenden der COP24. Unsere Sorgen beziehen sich im Speziellen auf Artikel 17 zur Weitergabe personenbezogener Daten und Artikel 22 zur Versammlungsfreiheit des Gesetzes. Dabei geht es uns nicht nur um den Schutz der Rechte der Teilnehmenden und Aktivist*innen europäischer Nichtregierungsorganisationen, sondern wir solidarisieren uns insbesondere mit den Teilnehmenden aus nicht-EU Ländern. Viele dieser Teilnehmenden sind in ihren Heimatländern von staatlichen Repressionen und persönlichen Einschränkungen betroffen, nur weil sie sich für Klimaschutz engagieren. Für sie hat ein Gesetz, wie das COP24-Gesetz, eine beängstigende Wirkung.
Wir schreiben Ihnen mit besonderer Besorgnis, da verschiedene Bemühungen, die seit der Verabschiedung des Gesetzes unternommen wurden, leider nicht dazu geführt haben, die polnische Regierung zur Überarbeitung des Gesetzes zu bewegen oder zumindest eine deutliche Erklärung für den Schutz von Menschenrechten abzugeben.
Artikel 17 erlaubt der polnischen Polizei zur Sicherstellung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung während der COP24-Konferenz, zur Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Aufdeckung und Verfolgung der Täter, Informationen über Personen, die sich im Zusammenhang mit der Klimakonferenz in Polen aufhalten werden, d.h. auch als registrierte Teilnehmende der COP24, einzuholen, zu sammeln, zu verarbeiten, zu nutzen und weiterzugeben – ohne das Wissen der betroffenen Personen.
Unser Unverständnis über Artikel 17 liegt darin, dass damit die Teilnehmenden der COP24 unter Generalverdacht gestellt werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden und dass das Gesetz möglicherweise zu Menschenrechtsverletzungen, nämlich des Rechts zur informationellen Selbstbestimmung, geschützt unter Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), führen wird. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in seiner Ausführung vom 11. April 2018 (Aktenzeichen: WD 2-3000-020/18) festgestellt, dass die Menschenrechtsverletzungen in diesem Fall erst nachträglich und fallbasiert festgestellt werden könnten. Sollte es aber dazu kommen, wird die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen, transparente und inklusive Verhandlungen zu führen, nachhaltig geschädigt. Wir stellen uns zudem die Frage inwiefern die Befugnisse, die der polnischen Polizei durch das COP24-Gesetz eingeräumt werden, verhältnismäßig sind?
Artikel 22 verbietet in Katowice in der Zeit vom 26. November 2018 bis zum 16. Dezember 2018 an spontanen Versammlungen nach Art. 3 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 2015 […] teilzunehmen. Versammlungen müssen bis 30 Tage im Voraus zu diesem Termin angemeldet werden, um nicht als spontan definiert zu werden.
Unsere Kritik an Artikel 22 ist, dass der Zivilgesellschaft damit unnötigerweise die Möglichkeit genommen wird, auf kurzfristige Entwicklungen in den Verhandlungen zu reagieren. Die COP24, die mit der Verabschiedung des Arbeitsprogramms des Pariser Übereinkommens enden soll, stellt die wichtigste Klimakonferenz seit dem Jahr 2015 dar und wird die internationale Klimapolitik auf Jahrzehnte prägen. Breites und uneingeschränktes zivilgesellschaftliches Engagement, das den Verlauf der Verhandlungen (kritisch) begleitet und in die Öffentlichkeit trägt, erscheint uns als wichtige Aufgabe der anwesenden zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und sollte uneingeschränkt möglich sein. Zudem hat Artikel 22 bereits jetzt große Verunsicherung unter den internationalen Teilnehmenden ausgelöst, an welchen Versammlungen parallel zu den Verhandlungen überhaupt teilgenommen werden dürfe.
Damit widerspricht das Gesetz, das eigentlich dem Schutz der Teilnehmenden an der Klimakonferenz und der Sicherheit während der COP24 dienen sollte, den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention UNFCCC, die die Vielfalt der Beobachterorganisationen am Prozess und die Diversität der Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Rolle und Beiträge der Beobachter*innen fördern soll (Para. 171). Das Mittel der öffentlichen Beteiligung wird zusätzlich auch vom Pariser Übereinkommen sowie der Aarhus Konvention unterstützt.
Wir schreiben Ihnen als Vertreter*innen der Bundesregierung und fordern die Regierung der Bundesrepublik als Teil der Europäischen Union auf, mit der polnischen Präsidentschaft für die Klimakonferenz sowie der polnischen Regierung in Kontakt zu treten, diese auf die negative öffentliche Wirkung des Gesetzes aufmerksam zu machen und die Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte einzufordern. Dazu empfehlen wir die Zusammenarbeit mit den UNO-Hochkommissaren für Menschenrechte sowie dem UNFCCC-Sekretariat. Diese haben die polnische Regierung bereits in mehreren Briefen dazu aufgerufen, die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen zu fördern sowie die Menschenrechte aller zu schützen.
Wir als Unterzeichnende möchten an die friedlichen Versammlungen während der COP21 in Paris, der COP22 in Marrakesch und der COP23 in Bonn, aber auch in früheren Jahren erinnern, die der Öffentlichkeit die Wichtigkeit der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz des Klimas deutlich machten und eine friedliche und demokratische Weltgemeinschaft symbolisierten. Wir denken, dass durch solche Versammlungen in keinster Weise der Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung gefährdet werden, für den wir selbstverständlich als Zivilgesellschaft gleichermaßen eintreten. Unverhältnismäßige Maßnahmen dürfen insbesondere von der Europäischen Union nicht toleriert werden, weil sie Gefahr bergen ein Exempel zu statuieren.
Wir bitten Sie daher dringlichst im Sinne des Talanoa Dialogs und für ein effektives und inklusives Pariser Regelwerk, deutlich für einen transparenten Prozess und vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft Stellung zu beziehen und sich gegen eine Begrenzung dieses Raumes auszusprechen.
Der Brief wird bereits von der Klima-Allianz und dem BUND unterstützt.
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