Thema war die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Handlungsspielraum von betrieblichen Altervorsorgeeinrichtungen
Am Mittwoch, den 7. November 2018 um 13 Uhr, wurde im Finanzausschuss des deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2341 über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei einer öffentlichen Anhörung diskutiert. FIAN Deutschland, als eingeladener Sachverständiger bei der Anhörung, hat die Mitglieder des Finanzausschusses aufgefordert, verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung von Faktoren des Sozialen, der Umwelt und der Unternehmensführung (ESG Faktoren) im nationalen Gesetz festzulegen, um Menschen- sowie Umweltrechtsverletzungen bei Anlageentscheidungen und Geschäftsorganisation der betrieblichen Altersversorgung zu verhindern. Außerdem forderte FIAN ein höheres Maß an Transparenz gegenüber dem Staat, damit der deutsche Staat seine Pflicht Menschenrechten zu schützen angemessen erfüllen kann. Menschenrechte sind verbindliches Recht sowohl im deutschen Grundgesetz als auch in internationalen, von Deutschland ratifizierten, Abkommen verankert und müssen bedingungslos respektiert werden.
Anlagen von Altersvorsorgeeinrichtungen spielen weltweit bei Landfonds eine wichtige Rolle. Denn Agrarland wird inzwischen als relativ sichere Geldanlage angesehen – für Altersvorsorgeeinrichtungen ein zentrales Kriterium. Des Weiteren handelt es sich bei Pensionsfonds um Schwergewichte der Finanzwelt: In den 22 weltweit wichtigsten Märkten für kapitalgedeckte Altersvorsorge werden rund 41 Billionen (also 41.000 Milliarden) US Dollar angelegt. Die bestehenden freiwilligen Maßnahmen, Richtlinien und Risikoüberprüfungen sind unzureichend, da es weiterhin zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. Ein gravierendes Beispiel hierfür ist die MATOPIBA-Region in Brasilien: Bei umfassenden Vor-Ort-Recherchen im Jahr 2017 hat FIAN eine alarmierende Menschenrechtssituation sowie gravierende Umweltschäden mit überregionalem Ausmaß dokumentiert. Diese werden durch Landkonflikte verursacht, die durch internationale Investitionen von Pensionskassen mitfinanziert und befeuert werden – obwohl sich die beteiligten Pensionskassen zu den oben genannten Grundsätzen für verantwortungsvolle Investitionen bekannt haben.
Die Bundesrepublik Deutschland muss die Richtlinie EU 2016/2341 bis Anfang 2019 in deutsches Recht über die Veränderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) umsetzen. Mit der Annahme von verbindlichen Vorgaben zur Berücksichtigung von ESG-Faktoren würde die Bundesrepublik Deutschland, als wichtigste europäische Wirtschaftsmacht, ein Zeichen für Menschenrechte setzen.
Hier finden sie FIANs Stellungnahme für den Finanzausschuss des deutschen Bundestages.