FIANs Fallarbeit macht immer wieder deutlich, wie Finanzunternehmen in die Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung involviert sind. So ist beispielsweise der Kredit einer deutschen Bank für eine Bauxitmine in Guinea mit der Zerstörung der Lebensgrundlage der Anreinergemeinden verbunden. Laut der (freiwilligen) UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) haben alle Unternehmen, einschließlich Finanzunternehmen, bestimmte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, die sie in ihren Wertschöpfungsketten berücksichtigen sollen. Staaten sind dazu angehalten, durch ihre Gesetzgebung diese Sorgfaltspflichten für Unternehmen verbindlich zu machen. Zwar gibt es seit Januar 2023 in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Europäischen Lieferketten-Richtlinie (EU CSDDD) wurde im Juni 2024 beschlossen. Allerdings sind in beiden Fällen Finanzunternehmen (zunächst) von den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ausgenommen. Das neue Fact Sheet gibt einen guten Überblick über die Sorgfaltspflichten von Finanzunternehmen laut der UNLP und über dessen Umsetzungsgrad in den beiden Gesetzen. Es zeigt, wie wichtig es ist, dass auch Finanzunternehmen rechtlich für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können.
Downloaden Sie hier das aktuelle Fact Sheet.
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