Köln, 19. August 2012. Der heute veröffentlichte Film „Coffee to go – Mit dem Geschmack der Vertreibung“ erinnert zum elften Jahrestag an eine blutige Tat mit deutscher Beteiligung: Am 19. August 2001 vertrieb die ugandische Armee die Bevölkerung mehrerer Dörfer in der Nähe von Mubende von ihrem Land. Bis heute wurden die Betroffenen nicht entschädigt. Nutznießer ist die Hamburger Neumann Kaffee Gruppe, die auf dem Land die Kaweri Kaffeeplantage betreibt.
Im Film kommen Betroffene wie die junge Ingabire Betty zu Wort. Sie berichtet von der Vertrei-bung, die sie zur Waise gemacht hat. Der Bauer Kasoma Aminadabu wiederum hat ein Kind verloren. Soldaten brannten Häuser, Kaffee- und Bananenstauden nieder, ihr Hab und Gut mussten die über 2.000 Dorfbewohnerinnen und Bewohner zurücklassen. Der Grund: Die ugandische Regierung hat das Land der Kaweri Coffee Plantation Ltd., einer Tochtergesellschaft des deutschen Unternehmens Neumann Kaffee Gruppe, verpachtet.
„Bis zum heutigen Tag sind die Vertriebenen weder für den vollständigen Verlust ihres Landes und ihrer Besitztümer, noch für die extreme Notlage, in der sie sich seit der Vertreibung befinden, entschädigt worden“, berichtet Gertrud Falk von FIAN Deutschland. Seit 2002 unterstützt FIAN den friedlichen Kampf der Vertriebenen für Gerechtigkeit. Ebenfalls seit 2002 prozessieren die Vertriebenen gegen den ugandischen Staat und die Firma Kaweri. Doch diese schaffen es mit immer neuen juristischen Winkelzügen, den Prozess zu verschleppen.
Schwer zu belangen ist auch das deutsche Mutterunternehmen Neumann Kaffee Gruppe: „Noch immer ist es innerhalb des deutschen Rechtssystems praktisch unmöglich, deutsche Firmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu belangen. Das deutsche Rechtssystem hängt damit der wirtschaftlichen Realität und den mit diesen verbundenen Menschenrechtsverstößen hinterher“, sagt Falk: „Aber nur mit solchen Gesetzen könnte man Unternehmen wie Neumann dazu zwingen, Verantwortung in Fällen wie Mubende zu übernehmen.“
Die Vertriebenen müssen entschädigt und das unrechtmäßig entwendete Land an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben werden. „Dass elf Jahre nach der Vertreibung den Vertriebenen weder von Kaweri und Neumann, noch vom ugandischen Staat eine Entschädigung zuerkannt wurde, ist schlicht ein Skandal“, so Falk: „FIAN wird auch weiterhin jährlich mit Aktionen auf dieses Unrecht aufmerksam machen, bis die Vertriebenen entschädigt wurden.“