Zur UN Überprüfung der Menschenrechtslage in Nepal
Am 4. November 2015 hat sich der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des sogenannten „universellen Verfahrens zur Überprüfung der Menschenrechtslage„ mit der Situation in Nepal befasst. Dabei wurden auch Empfehlungen zum Recht auf Nahrung, zum Zugang zu Wasser insbesondere für die ländliche Bevölkerung und zur besonderen Unterstützung marginalisierter Gruppen ausgesprochen. Ein Teilerfolg auf einem langen Weg zu einer besseren Zukunft für die Menschen Nepals.
Das universelle Überprüfungsverfahren zur Menschenrechtslage ist eines der Instrumente des UN-Menschenrechtsrates zur Überprüfung und Beförderung der Menschenrechte. Ein Grundprinzip der Betrachtung der Menschenrechtslage ist dabei die Vielstimmigkeit. Der Staat Nepal hat hierzu einen Bericht mit seiner Sicht der Lage eingereicht. Ebenso kamen unabhängige Menschenrechtsexperten und die Zivilgesellschaft in Form ihrer eigenen Berichterstattung zu Wort. In diesem Prozess arbeiten FIAN Nepal, FIAN Deutschland, FIAN International und andere europäische FIAN Sektionen Hand in Hand. Im Vorfeld der Sitzung hat die Zivilgesellschaft – in Nepal wie in Deutschland – gemeinsame Positionen und Papiere erarbeitet, um der Eingabe mehr Gewicht zu verleihen. FIAN Deutschland stimmt sich hierzu im Rahmen des Nepal-Dialogforums ab. FIAN Nepal ist Teil einer breiten Koalition, die sich speziell für die Berichterstattung zusammengefunden hat.
Im Abschlussdokument der UN werden fast 200 Empfehlungen von Regierungsvertretern aus aller Welt an den Staat Nepal aufgeführt. Dazu zählen u.a.:
? Zwei Empfehlungen, die explizit eine umfassende nationale Strategie zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit einfordern und die von Irland und Malaysia eingebracht wurden.
? Eine Reihe von Empfehlungen mit Bezug zu Ernährungsfragen. Dazu zählen Empfehlungen zu einem verbesserten Zugang zu Wasser, zur Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, zur Armutsbekämpfung mit Blick auf soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit, zum Mindestlohn und zum Zugang für Land für Menschen, die zuvor in Schuldknechtschaft gelebt haben.
? Eine erfreulich hohe Anzahl von Empfehlungen, die sich mit einer Stärkung rechtsstaatlicher Prinzipien, der Legislative wie auch menschenrechtlicher Instrumente und Institutionen befassen. Auch die Überwindung von Diskriminierung ist hierbei eine der zentralen Forderungen. Insbesondere zu diesem Thema hat sich auch Deutschland eingebracht und eine aktive Anti-Diskriminierungsarbeit angemahnt.
Gleichzeitig muss die aktuelle Lage in Nepal und der Alltag der Menschen als dramatisch beschrieben werden: Der Frieden in Nepal ist noch jung, um den sozialen Frieden wird intensiv und schmerzvoll gerungen. Die neue Verfassung ist erst wenige Monate alt und noch tief umstritten. Unruhen erschüttern das Land und die Versorgungsrouten für Benzin und Lebensmittel aus Indien sind so gut wie blockiert. Nothilfe und Wiederaufbau nach dem Erdbeben leiden unter diesen denkbar ungünstigen Rahmenbedingungen.
Lohnt es sich unter diesen Voraussetzungen Zeit und Energie auf abstrakt wirkende Verfahren im Menschenrechtsrat zu verwenden? Voraussichtlich lohnt es sich! Die Organisation UPR-Info hat in ihrer Publikation „Beyond promises“ den ersten Berichtszyklus des UN-Verfahrens zur Überprüfung der Menschenrechtslage ausgewertet. Die Ergebnisse sind ermutigend: mittelfristig, d.h. ca. 2,5 Jahre nach dem jeweiligen Überprüfungsverfahren gab es zu 48% der ausgesprochenen Empfehlungen Umsetzungsschritte. Sie wurden ganz oder teilweise erfüllt.