Die Europäische Investitionsbank (EIB) fördert durch Finanzierungen in Bereichen wie Energie, Transportwesen, Gesundheit und Bildung auch entwicklungspolitische Projekte außerhalb Europas. Eine neue Studie von Counter Balance und des Netzwerks CEE Bankwatch offenbart jedoch in Projekten, die von der EIB finanziert werden, Mängel bezüglich Transparenz, Beachtung der Menschenrechte und Steuergerechtigkeit. Zwar hat die EIB seit 2013 Sozialstandards, die explizit an die Menschenrechte und die EU-Grundrechtecharter angelehnt sind. Doch nach wie vor fehlen konkrete Vorgaben zu deren Umsetzung sowie eine ausreichende Überwachung durch die EIB.
In einem aktuellen Artikel wird FIAN-Vorstandsmitglied Dr. Jeanette Schade zu einem von der EIB kofinanzierten Energieprojekt in Kenia befragt, welches zu Vertreibungen, Zwangsumsiedlungen und ökologischen Problemen führte: „Von einer sozialen Perspektive aus ist Umsiedlung immer problematisch. Immer. Auch wenn man mehr Ressourcen investiert, können so viele Dinge verkehrt laufen, so dass es den Menschen hinterher oft schlechter geht als vorher“. In den letzten zehn Jahren war der Energiesektor der EIB für mehr Umsiedlungen verantwortlich als alle anderen Bereiche zusammen. Die EIB schreibt für projektbedingte Umsiedlungen zwar besondere Standards vor, die dann Teil des Finanzierungsvertrags zwischen EIB und Investor sind. Der Betreiber muss regelmäßig Fortschrittsberichte schicken, aber die EIB Kontrolleure treffen bei ihren seltenen Stippvisiten die Betroffenen – wenn überhaupt – nur in Begleitung. Jeanette Schade beschreibt die Problematik deshalb wie folgt: „Die EIB stützt sich für die Kontrolle, ob ihre Standards tatsächlich eingehalten werden, sehr stark auf ihre Klienten. Wenn das Monitoring der Projekte aber primär auf Informationen basiert, die die Betreiber selber kontrollieren, riskiert die Bank, nicht das ganze Bild zu erhalten und in ihrer Überwachungsfunktion zu versagen. Sie braucht mehr Personal und Sozialexperten vor Ort, die diese Projekte begleiten. Aus menschenrechtlicher Perspektive ist es natürlich auch Aufgabe der Bank sicherzustellen, dass ihre Schutzbestimmungen angemessen umgesetzt werden.“
Mehr Informationen zu EIB-Entwicklungsfinanzierungen und den Ergebnissen der Studie von Counter Balance und Bankwatch finden Sie hier.
Den vollständigen Artikel mit den Zitaten von FIAN-Vorstandsmitglied Dr. Jeanette Schade können Sie hier nachlesen.