Am 27. Juni 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen das Mandat der Internationalen Arbeitsgruppe verlängert, die den Entwurf für die Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, erarbeiten soll.
Der Beschluss wurde mit 29 Ja- , 5 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen gefasst. Damit ist die Unterstützung des Vorhabens im Menschenrechtsrat im Vergleich zu vorherigen Abstimmungen gewachsen. Das Einsetzen der Arbeitsgruppe wurde 2012 nur von 23 Staaten befürwortet, bei 9 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen. Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung enthalten (s. Dokument am Ende dieser Seite).
Der jüngsten Entscheidung gingen intensive Diskussionen über den genauen Wortlaut der Beschlussvorlage voraus. In der Endversion wurde die Bedeutung des ersten Erklärungsentwurfs für die weitere Arbeit verringert und stattdessen die Kritik daran sowie bestehende Menschenrechtspakte hervorgehoben (s. Dokument am Ende dieser Seite).
Der Text des ersten Entwurfs wurde von den Industrieländern als zu weitgehend und ungenau kritisiert. Er wird dagegen vom Internationalen Verband der KleinbäuerInnen, La Via Campesina, unterstützt. La Via Campesina hatte den ersten Entwurf entwickelt und sieht darin den notwendigen menschenrechtlichen Schutz für KleinbäuerInnen und andere LandarbeiterInnen umfassend ausgedrückt.
Auf Initiative FIANs hatte ein Netzwerk aus 12 Nichtregierungsorganisationen sich vor der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats beim Auswärtigen Amt für die Mandatsverlängerung der Internationalen Arbeitsgruppe eingesetzt und dies in einem persönlichen Gespräch nochmals bekräftigt.
Die Internationale Arbeitsgruppe wird im November unter der Leitung von Bolivien tagen. Bolivien wird bis dahin Gespräche mit verschiedenen Interessengruppen führen. FIAN wird sich daran beteiligen.