Anwalt bemerkt Fehlen bei Forderung nach Kautionszurückzahlung.
Die Gerichtsakte zum Kaweri-Fall in Mubende/Uganda ist verschwunden. Das Verschwinden wurde bemerkt, als der Anwalt der Vertriebenen beim Hohen Gericht in Kampala die Rückzahlung der Kaution in Höhe von 20 Millionen Ugandischen Schilling (heutzutage umgerechnet 5.656 Euro) beantragt hatte. Wo sich die Akte jetzt befindet, ist vollkommen unklar. Auch eine Erklärung für das Verschwinden gibt es nicht.
Zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Jahr 2002 hatte das Hohe Gericht auf Antrag von Kaweris Rechtsanwälten eine Kaution in Höhe von zwei Millionen Ugandischen Schilling von den Vertriebenen festgelegt. Die Kaution sollte für den Fall hinterlegt werden, dass die Vertriebenen das Verfahren verlieren. Von dem Betrag sollten in diesem Fall die Gerichtskosten und Kaweris Anwaltskosten beglichen werden. Damals entsprachen 20 Millionen Ugandischen Schilling allerdings noch 9.000 Euro.
Diese Kautions-Forderung hätte das Verfahren fast zum Scheitern gebracht, bevor es richtig begonnen hatte. Nur mit Unterstützung der Nichtregierungsorganisation ActionAid konnten die Vertriebenen diese Summe bei Gericht hinterlegen.
In seinem Urteil vom 28. März 2013 hatte das Hohe Gericht in Kampala entschieden, dass die Vertriebenen Anspruch auf Rückzahlung dieser Kaution haben. Der Anwalt der Vertriebenen hat den Antrag auf Auszahlung der Kaution im Februar gestellt.