Deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss stärker rechte-basiert arbeiten, um Recht auf Nahrung für Mädchen und Frauen durchzusetzen.
Köln, 05.3.2014. Frauen bereiten 90 Prozent der Nahrung in Haushalten zu. Dennoch sind sie weltweit stärker von Hunger betroffen als Männer. Die Ursachen dafür liegen in mehrfachen Diskriminierungen und struktureller Gewalt. FIAN fordert daher die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf, die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen ins Zentrum ihrer Projekte zu stellen.
60 – 70 Prozent der weltweit Hungernden sind Frauen und Mädchen. Die meisten von ihnen leben in ländlichen Regionen. „Frauen sind für die Versorgung ihrer Familien zuständig und verrichten in Ländern des Globalen Südens bis zu 80 Prozent der Landwirtschaft für den Eigenbedarf. Dennoch sind sie die Gruppe, die am stärksten von Hunger betroffen ist“, erläu-tert Gertrud Falk, Genderbeauftragte von FIAN Deutschland. Die Ursachen für den überpro-portionalen Hunger von Frauen und Mädchen liegen in politischen, rechtlichen, wirtschaftli-chen und sozialen Diskriminierungen und Ausgrenzungen.
„Frauen sind in politischen Prozessen und Entscheidungen unterrepräsentiert. Dadurch haben sie geringer Möglichkeiten, Rechte einzufordern und durchzusetzen“, ergänzt Falk. Vor allem fehlende Landnutzungs- und Erbrechte wirken sich unmittelbar negativ auf die Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung von Frauen aus. Auch als Landarbeiterinnen verdienen Frauen durchschnittlich weniger als Männer. Zusätzlich gibt es in vielen Gesellschaften traditionelle Ernährungstabus für Frauen. Unterschätzt werden bisher auch die Folgen von körperlicher Gewalt auf die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung von Frauen und Mädchen. „Eingeschüchterte und verängstigte Mädchen und Frauen trauen sich nicht, ihre Rechte einuzfordern“, so Falk. „Gleichzeitig führen chronische Mangelernährung und Hunger zu Entwicklungsrückständen und Krankheiten.“
FIAN fordert daher die Entwicklungsorganisationen der Bundesregierung auf, vor allem rech-te-basierte Ansätze der Entwicklungszusammenarbeit zu nutzen, um Frauen bei der Durch-setzung ihres Rechts auf Nahrung zu unterstützen. Der gerade neu diskutierte Genderakti-onsplan des Bundesministeriums für wirtschaftiche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) muss dazu wichtige Akzente setzen.
Kontakt:
Gertrud Falk, Tel. 0221-70 200 72, E-Mail: g.falk@fian.de