Köln/Genf, 17. Juli 2013. In der Woche vom 15. Juli trifft sich in Genf erstmals die Arbeitsgruppe für eine Erklärung kleinbäuerlicher Rechte. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hatte im September letzten Jahres beschlossen, eine Erklärung für die Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen wohnen, zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Boliviens wurde beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten und 2014 dem Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten. In dieser Arbeitsgruppe ist auch Deutschland vertreten.
Im Vorfeld hatten sich neben FIAN auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst, die Christliche Initiative Romero, das INKOTA-netzwerk, Vamos e.V., Münster und der Weltladen Dachverband an die deutsche Delegation gewandt und sich dafür eingesetzt, dass der Entwurf von der weltweit organisierten Vereinigung der Organisationen der KleinbäuerInnen La Via Campesina Ausgangspunkt der Verhandlungen wird.
Während die Europäische Union am ersten Arbeitstag sowohl den Prozess an sich als auch den von La Via Campesina vorgelegten Entwurf ablehnte, zeigte sich die deutsche Delegation offener. Zwar lehnte auch die deutsche Delegation den Entwurf als Basis für eine zu schaffende Erklärung ab, machte aber zeitgleich deutlich, dass sie die Verwundbarkeit von kleinbäuerlichen Gemeinschaften und LandarbeiterInnen anerkennt. Gleichzeitig verwies sie jedoch darauf, dass die Rechte von KleinbäuerInnen u.a. schon in den Freiwilligen Leitlinien der FAO zu Landnutzungsrechten berücksichtigt seien.
Auch FIAN International meldete sich zu Wort: „Unsere lange Erfahrung in der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen hat uns dazu geführt, diesen Prozess zu unterstützen. Die Probleme, denen sich Bäuerinnen und Bauern sowie andere in ländlichen Gegenden lebende Gruppen ausgesetzt sehen, sind genuine Menschenrechtsangelegenheiten und nicht nur wirtschaftliche oder politische Konflikte. Hunger und Mangelernährung sind zum größten Teil die Folge massiver und systematischer Verletzungen des Rechts auf Nahrung wie auch von verschiedenen anderen bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten“, so Philip Seufert von FIAN International in Genf.
„FIAN ist überzeugt, dass der Schutz der Menschenrechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gegenden lebenden Gruppen auf internationaler Ebene angesichts der zunehmenden Diskriminierung gestärkt werden muss. Es fehlt vielerorts an Verständnis, wie bestehende Menschenrechtsinstrumente auszulegen und auf die spezifische Situation von ländlichen Bevölkerungsgruppen anzuwenden sind. Eine entsprechende UN-Deklaration würde diese Lücken bei den internationalen Menschenrechtsnormen füllen und bestehende Standards ergänzen.
Die Realität vor Ort zeigt klar, dass ein dringendes Bedürfnis besteht, mit starken Maßnahmen die prekäre Menschenrechtssituation vieler ländlicher Gemeinschaften anzugehen. Wir rufen deshalb alle Delegationen auf, in einem konstruktiven Geist zu dieser wichtigen Debatte beizutragen.“
Die Arbeitsgruppe wird zum Schluss ihrer Sitzung auch über den weiteren Verhandlungsprozess beschließen.
Link zur Website der Arbeitsgruppe: www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/RuralAreas/Pages/FirstSession.aspx