Im Februar 2017 wird der Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (CEDAW) die Verwirklichung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-Frauenrechtskonvention) in Deutschland und durch deutsche Politik im Ausland behandeln. Basis dafür ist der Bericht der Bundesregierung. In der Woche vom 25. Juli 2016 wird sich der UN-Frauenrechtsausschuss auf die Sitzung im Februar vorbereiten und der Bundesregierung eine Liste mit Themen schicken, zu denen die Ausschussmitglieder weitere Informationen haben möchten. FIAN hat den Frauenrechtsausschuss dazu auf Deutschlands extra-territorialen Staatenpflichten im Fall der gewaltsamen Vertreibung zugunsten der Kaweri Kaffeeplantage in Uganda hingewiesen. Denn der deutsche Staat hat das Unternehmen den Aufbau der Plantage gefördert und unterstützt das Projekt bis heute, obwohl es in Folge der gewaltsamen Vertreibung zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, unter denen insbesondere Frauen leiden. Gleichzeitig erlaubt deutsches Recht den Vertriebenen bisher nicht, in Deutschland Wiedergutmachung einzuklagen. FIAN bittet daher den UN-Frauenrechtsausschuss, diesen Fall beispielhaft aufzugreifen und der Bundesregierung Fragen dazu zu stellen. Der Ausschuss hat FIANs Eingabe hier veröffentlicht (nur auf Englisch): http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1074&Lang=en
Die deutsche Version von FIANs Eingabe können Sie hier lesen: CEDAW-List-of-Issues_Mubende_dt