Am 10. Oktober findet im Mediationsverfahren zur Entschädigung von mehr als 2.000 gewaltsam vertriebenen Bäuerinnen und Bauern zugunsten der Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe das zweite Treffen statt. Das Mediationsverfahren wurde am 1. Juli 2019 vom Hohen Gericht in Kampala angeordnet. Im Vorfeld der Sitzung bietet die Generalstaatsanwaltschaft einen finanziellen Ausgleich von 1,9 Milliarden ugandischen Schilling (UGX) an, was rund 467.600 Euro entspricht. FIAN begrüßt, dass die Regierung Ugandas ihre Pflicht zur Entschädigung der Vertriebenen anerkennt, kritisiert jedoch den viel zu niedrigen Betrag. Dieser entspricht nur der Hälfte des von den Vertriebenen in ihrer Klage aus dem Jahr 2002 geforderten Betrags und berücksichtigt weder Zinsen noch Inflation. Die Neumann Kaffee Gruppe hat noch kein Entschädigungsangebot vorgelegt.
Die gewaltsame Räumung fand vom 18. – 21. August 2001 statt. Etwa 4.000 Einwohner von vier Dörfern im Bezirk Mubende wurden von ihrem Land vertrieben und ihre Häuser zerstört, ohne dass die Betroffenen entschädigt wurden. Seitdem leiden viele von ihnen unter Hunger und Armut, während die Kaweri Coffee Plantation auf dem Land Kaffee produziert. Im August 2002 haben die Vertriebenen die Regierung von Uganda und das Unternehmen auf Schadenersatz in Höhe von 3,9 Mrd UGX (ca. 935.000 €) verklagt. Der Fall ist noch immer vor Gericht. In einem ersten Urteil vom März 2013 hat der High Court Nakawa den geforderten Betrag um Zinssätze ergänzt und die Anwälte der Kaweri Coffee Plantation Ltd. zu einer Entschädigung von 37 Mrd UGX (rund 9 Mio Euro) verurteilt.
„Das Angebot ist ein Schlag in das Gesicht der Menschen, die im Zuge der Vertreibung ihre Existenz verloren haben“, sagt Gertrud Falk, die den Fall für FIAN Deutschland seit 2003 begleitet.“Der angebotene Betrag von 467.600 € bedeutet, dass jede klagende Familie nur 1.164 € für die Zerstörung ihres gesamten Eigentums, den Verlust des Agrarlands und 18 Jahre Leiden erhalten würde.“ FIAN fordert den Präsidenten von Uganda sowie den Geschäftsführer der Neumann Kaffee Gruppe, Christian Neumann, auf, für eine angemessene Entschädigung der Vertriebenen zu sorgen. „Auch die Bundesregierung muss sowohl ihren diplomatischen Einfluss auf Uganda geltend machen als auch ihre Beziehungen zur Neumann Kaffee Gruppe nutzen, damit die Vertriebenen eine menschenwürdige Entschädigung erhalten“, so Falk weiter.
Den Brief der Generalstaatsanwaltschaft mit der vorgeschlagenen Vergütung können Sie hier nachlesen.
Hier finden Sie FIANs Briefaktion und die Online-Petition zum Fall.
Zu diesem Fall ist ebenfalls ein Artikel in der Frankfurter Rundschau erschienen. Dieser kann hier nachgelesen werden.
Kontakt:
Gertrud Falk, FIAN Deutschland, Tel. 0221-47 44 91-15, E-Mail: g.falk@fian.de