Die Entwicklungszusammenarbeit beruft sich explizit auf die Menschenrechte: „Die Verwirklichung der Menschenrechte ist der Schlüssel zu nachhaltiger Armutsbekämpfung und inklusiver Entwicklung und das Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.“ So die klare Maßgabe des Entwicklungsministeriums (BMZ).
Aber alle Theorie ist grau. Die Praxis zeigt teilweise gewaltige Lücken zwischen diesem Versprechen und der Wirklichkeit vor Ort. Dies zeigt die langjährige Erfahrung von FIAN bei der kritisch-konstruktiven Begleitung von Projekten und Entwicklungsstrategien des BMZ in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung. Unabhängige Evaluierungen kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass menschenrechtliche Vorgaben in Vorhaben und Strategien der EZ oftmals nicht berücksichtigt werden.
In dem neuen FactSheet stellt FIAN eine Reihe menschenrechtlich problematischer Projekte sowie die Ergebnisse aktueller Evaluierungen vor.