Menschenrechte gelten universell. Gleichzeitig beschränken viele Menschenrechtsabkommen jedoch ihren Anwendungsbereich auf das Staatsgebiet. Da sich Staaten Menschenrechtsverletzungen häufig außerhalb ihres Territoriums zu Schulden kommen lassen, wird die extraterritoriale Staatenpflicht Menschenrecht zu schützen immer stärker debattiert. In einigen internationalen Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben der UN-Menschenrechtsausschuss und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Missachtung staatlicher Verpflichtungen festgestellt. Daraufhin haben Völkerrechtler*innen die Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten verfasst. Darin sind staatliche Menschenrechts-Verpflichtungen über Staatsgrenzen hinaus formuliert und werden damit zu einem wichtigen Referenzrahmen. Doch obwohl auf nationaler Ebene bereits Gesetze zu unternehmerischen Sorgfalspflicht in Wertschöpfungsketten eingeführt sind, werden in zahlreichen anderen Bereichen die Bedeutung und Wirkung von Menschenrechten dagegen weiterhin aktiv in Frage gestellt. Die Maastrichter Grundsätze bedürfen einer grundlegenderen Anerkennung.
Markus Krajewski ist der Autor des Artikels. Er ist Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und forscht u.a. zu internationalem Menschenrechtsschutz und Wirtschaftsvölkerrecht.
Der Text ist Leitartikel in der aktuellen Ausgabe des FoodFirst-Magazins 2/2022 zu unserem Jahresthema „Menschenrechte kennen keine Grenzen – Internationale Menschenrechts-Verpflichtungen“ und kann hier abgerufen werden.
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