Die taz berichtet heute über einen noch unveröffentlichten Gesetzentwurf von Entwicklungsminister Gerd Müller. Deutsche Unternehmen sollen demnach verpflichtet werden, Menschenrechte sowie ökologische und soziale Mindeststandards entlang der Wertschöpfungskette einzuhalten.
FIAN begrüßt die Initiative des BMZ, bindende Regulierungen für transnationale Geschäftsbeziehungen einzuführen. Die angekündigten Sanktionen wie „Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland“ lassen hoffen, dass es sich nicht um einen Papiertiger à la Mietpreisbremse handelt. Freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen sind nicht geeignet, die Einhaltung von Menschenrechten zu garantieren.
Der UN-Sozialausschuss hatte in seinen jüngsten Empfehlungen an die Bundesregierung die Unverbindlichkeit des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bemängelt und Gesetze zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bei transnationalen Geschäftsbeziehungen gefordert , darunter die Einführung von Kollektivklagen, Offenlegungspflichten und einem Unternehmensstrafrecht. Auch forderte der Ausschuss, dass die Geschädigten Klagemöglichkeiten über Landesgrenzen hinweg erhalten müssen. Ein solcher Passus ist im geplanten Gesetz offenbar nicht enthalten.
FIAN bemängelt zudem, dass die deutsche Regierung bei den Verhandlungen zum UN-Treaty zur Etablierung internationaler Unternehmensstandards bislang keine Unterstützung geleistet hat. Der UN-Treaty würde einen sehr viel umfangreicheren Schutz vor Menschenrechts-Verletzungen bieten als einzelne nationale Gesetze.