Landtag verabschiedet Gesetz zu nachhaltigen Finanzanlagen und unternimmt wichtigen Schritt zur Eindämmung von Nahrungsmittelspekulation.
Am 2. März hat der Landtag in Baden-Württemberg ein Gesetz zu nachhaltigen Finanzanlagen verabschiedet. Das Gesetz soll die Finanzanlagen des Landes an klareren ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten. FIAN begrüßt, dass die Einhaltung der Menschenrechte explizit als Anlagekriterium genannt wird. Dem Gesetz nach sollen nun auch „Finanzanlagen, deren Wert sich von der Preisentwicklung an Nahrungsmittel- und Rohstoffmärkten ableitet, […] ausgeschlossen werden.“
Damit unternimmt das Bundesland einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung durch spekulative Finanzinvestments.
Die Spekulation mit Nahrungsmitteln hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu starken Preissprüngen geführt. Arme Menschen konnten sich von heute auf morgen keine Essen mehr leisten. Auch zu Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine war Spekulation ein zentraler Verstärker für die Preisexplosion, insbesondere bei Weizen. Der Ausschluss von Nahrungsmittelspekulation durch Finanzanlagen des Landes sowie dessen Anstalten und Körperschaften ist wegweisend auch für andere Bundesländer sowie den Bund.
FIAN hatte im Rahmen einer öffentlichen Anhörung auf das Problem der Nahrungsmittelspekulation hingewiesen. Die ehemalige FIAN-Geschäftsführerin Ute Hausmann hatte bereits im Herbst bei einer Anhörung der SPD-Fraktion im Landtag auf die Problematik hingewiesen.