1. Das FoodFirst Informations– und Aktionsnetzwerk (FIAN) Deutschland e.V. ist ein
unabhängiger Verein, der 1986 gegründet wurde. Die Zielsetzung des Vereins besteht in der
weltweiten Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung.
2. FIAN Deutschland e.V. ist die deutsche Sektion von FIAN International und begreift sich als
Teil einer internationalen Gemeinschaft von Menschen, die in Solidarität und
Gleichberechtigung dieselben Ziele verfolgen. FIAN Deutschland unterstützt Menschen,
deren Recht auf Nahrung verletzt oder akut bedroht wird.
3. Die Menschenrechte haben ihren Grund in der Würde des Menschen, die nicht das Ergebnis
von individueller Leistung oder Vereinbarung, Herkunft oder persönlichen Eigenschaften ist,
sondern unbedingte Achtung verlangt und deshalb jedem Menschen gleichermaßen
zukommt. In den Menschenrechten findet die Würde des Menschen politisch–rechtliche
Anerkennung und Schutz. Da alle Menschen in ihrer Würde gleich zu achten sind, haben die
Menschenrechte universelle Geltung. Menschenrechte wenden sich gegen Unfreiheit,
Grausamkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung; sie fordern Respekt, Schutz und
Unterstützung.
4. FIAN Deutschland e.V. bekräftigt, dass alle Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten
unteilbar voneinander abhängen und dass der Förderung, Durchsetzung und dem Schutz
sowohl der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als auch der bürgerlichen und
politischen Rechte gleiche Aufmerksamkeit und dringende Berücksichtigung zukommen
muss. Es ist daher das Ziel von FIAN Deutschland, weltweit zur Einhaltung der
„Internationalen Menschenrechtspakte“ beizutragen durch Arbeit für die Durchsetzung des
Menschenrechts auf Nahrung und vor allem des Rechts von Gruppen und Personen, die von
Hunger und Unterernährung bedroht oder betroffen sind, sich selbst zu ernähren.
5. FIAN Deutschland e.V. bewahrt bei seiner inhaltlichen Arbeit Unabhängigkeit gegenüber
politischen oder konfessionellen Gruppierungen.
6. Die Mitglieder, Mandatsträger*innen und Mitarbeiter*innen von FIAN Deutschland e.V.
beachten Satzung, Leitbild und Strategieplanung sowie die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung und der übrigen Vereinsorgane. Sie bleiben sachlich und korrekt in
Inhalt, Form und Ausdrucksweise und begegnen einander mit Toleranz, Respekt und
Wertschätzung. Rassistische und andere diskriminierende oder menschenverachtende
Äußerungen haben keinen Platz bei FIAN.
Begründung:
Die Werte und Selbstverpflichtungen FIANs, seiner Mitgliedschaft und seiner
Mitarbeiter*innen finden ihren derzeitigen Ausdruck vor allem in der Satzung. Diese wurde
1986 in ihrer ersten Fassung geschaffen und bildet das zentrale Regelungswerk für die
Arbeit FIANs und seiner Mitstreiter*innen für das Recht auf Nahrung.
Zugleich eignet sich eine Satzung aufgrund ihres rechtlichen Charakters nur begrenzt, Werte
und Selbstverpflichtungen zu definieren, wo notwendig zu aktualisieren und sie der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Der Vorstand ist daher der Auffassung, dass sich FIAN Deutschland e. V. ein Leitbild geben
sollte, in dem der Verein die zentralen Grundlagen seiner Arbeit darstellt und zugleich
Mitglieder wie Mitarbeitende auf diese Grundlagen und Werte verpflichtet.
Wesentlicher Gedanke bei der Formulierung des Leitbilds, das sich unter anderem eng an
dasjenige des Deutschen Instituts für Menschenrechte anlehnt, war es, die Universalität der
Menschenrechte zu betonen und hierbei die Würde jedes Menschen ins Zentrum zu stellen.
Zugleich grenzt sich FIAN mit dem Leitbild unter anderem gegen Rassismus und andere
Diskriminierungsformen