Menschenrechte gelten universell und werden dennoch von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger*innen häufig ignoriert und verletzt. Wirtschaftsinteressen wird Vorrang vor Menschenrechtsschutz eingeräumt – auch grenzüberschreitend. Dem setzen FIAN und andere Menschenrechtler*innen das Konzept der Extraterritorialen Pflichten entgegen (englisch: Extra territorial obligations; ETOs), also menschenrechtlichen Verpflichtungen, die auch über die eigenen Staatsgrenzen hinweg beachtet werden müssen. Bisher mangelt es noch an rechtlichen Verfahren und Sanktionen zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen. Doch auf verschiedenen politischen Ebenen ist einiges in Bewegung gekommen.
Seit 2014 wird im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen über einen Internationalen Pakt für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt, dem sogenannten Treaty. In Deutschland und anderen europäischen Staaten wurden 2021 Gesetze zur Regulierung internationaler Wertschöpfungsketten beschlossen. Die EU-Kommission hat Ende Februar 2022 den Entwurf einer entsprechende Direktive vorgelegt, die nun von Parlament und Rat weiter ausgehandelt wird.
Was beinhalten diese Rechtstexte bzw. Entwürfe? Wie bewertet FIAN sie?
Referentin: Dr. Friederike Diaby-Pentzlin
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