Heute vor 20 Jahren vertrieb die ugandische Armee mehr als 4.000 Menschen brutal von ihrem Land im Bezirk Mubende. Die Regierung von Uganda hatte die Flächen zuvor an die Kaweri Coffee-Plantation Ltd, eine Tochterfirma der Neumann Kaffee Gruppe aus Hamburg verpachtet. Bis heute sind die Betroffenen nicht entschädigt worden. Viele leiden unter Hunger und extremer Armut.
„Dieser Tag markiert 20 Jahre unserer gewaltsamen Zwangsenteignung und andauernder Ungerechtigkeit gegen uns. Während Menschen weltweit Millionen von Tassen Kaffee genießen, tragen wir weiterhin die Last dieses profitgesteuerten Kaffeeunternehmens, welches uns all unserer Rechte beraubte, um in Würde zu leben“, sagt Peter Baleke Kayiira, Sprecher der Vertriebenen. Am 17. August 2001 hatte das ugandische Militär damit begonnen, Kayiira und etwa 4.000 Bewohner*innen der Dörfer Kitemba, Luwunga, Kijunga und Kiryamakobe brutal zu vertreiben. Insgesamt wurden 2.524 Hektar Land geräumt. Hierdurch wurde der Weg freigemacht für einen 99-jährigen Pachtvertrag an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. Diese befindet sich vollständig im Besitz der in Deutschland ansässigen Neumann Kaffee Gruppe, einem weltweit führenden Rohkaffee-Händler.
Während der fünftägigen Zwangsräumung, die bis zum 21. August andauerte, verloren die Vertriebenen ihren gesamten Besitz. Sie wurden bedroht und mit vorgehaltener Waffe gezwungen, ihre Häuser zu verlassen. Viele wurden geschlagen. Ihre Häuser wurden abgebrannt, ihr Eigentum geplündert und ihre Ernten zerstört. Die Gesundheitseinrichtungen und Kirchen der vier Dörfer wurden abgerissen, die Grundschule wurde zum Hauptgebäude der Plantage.
Unter den Dorfbewohner*innen kam es nach der Vertreibung zu Todesfällen und vermehrt zu Krankheiten und Hunger. Bis heute werden ihre Rechte auf gesunde Nahrung, Wasser, Gesundheit, Arbeit und Bildung ständig verletzt. Wenn überhaupt finden sie nur Anstellungen als Gelegenheitsarbeiter*innen mit geringsten Löhnen. Dabei werden ihre Rechte durch die Verfassung von Uganda und zahlreiche internationale Abkommen, die das Land ratifiziert hat, garantiert, darunter der UN Sozialpakt.
Covid-19 und Lockdowns verschärfen die Probleme
Erschwerend kommen aktuell die COVID-Maßnahmen in Uganda hinzu. Mit wenig oder gar keinem Land für den landwirtschaftlichen Anbau und anhaltenden Bewegungseinschränkungen, die zum Verlust der sowieso unzureichenden Einkommen als Gelegenheitsarbeiter*innen führten, wird Hunger zu einem immer größeren Problem. „Kein Land zu besitzen führt in Uganda zu einem Mangel an Nahrungsmitteln. Auf dem Land lebende Familien müssen ihr Essen selbst anbauen. Wir hatten seit der Zwangsräumung viele Probleme, einschließlich Nahrungsmittelknappheit, die durch den Ausbruch von Covid-19 verschärft wurde. Der Hunger wird schlimmer, und das Leben wird immer schwieriger“, so Peter Kayiira.
FIAN Uganda zeigt in einem aktuellen Bericht an den UN-Menschenrechtsrat, dass die häusliche Gewalt an vertriebenen Frauen zugenommen hat. FIAN Uganda stellt außerdem einen Anstieg von Teenagerschwangerschaften unter den Vertriebenen fest. Viele Mädchen mussten Männern Sex als Tauschmittel für Essen und Geld anbieten.
Gerichtsverfahren noch ohne Ergebnis
Bereits seit 2002 versuchen die Vertriebenen Gerechtigkeit zu erlangen. Ein Jahr nach der Vertreibung hatten sie Klage gegen die Kaweri Coffee Plantation Ltd. und die ugandische Regierung eingereicht. Dennoch sind sie bis heute weder für die Enteignung entschädigt worden, noch haben sie ihr Land zurückbekommen oder anderes Land erhalten. 2019 hat das Gericht ein Mediationsverfahren angeordnet, das bis heute andauert.
Einige Vertriebene sind bereit, das geringe Entschädigungsangebot der Staatsanwaltschaft im Rahmen dieses Verfahrens anzunehmen, obwohl es unklar ist, ob sie tatsächlich entschädigt werden. Die Übrigen möchten das Gerichtsverfahren zu Ende führen. „Einige von uns sind bereits gestorben. Dennoch warten wir immer noch auf Gerechtigkeit“, erklärt eine Betroffene.
Regierungen von Uganda und Deutschland dürfen Straffreiheit nicht tolerieren
Die Vertriebenen haben ihren Fall auch vor internationale Menschenrechtsgremien gebracht. 2015 forderte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) die ugandische Regierung dazu auf, „sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Mubende-Gemeinschaft sowie aller anderen gewaltsam vertriebenen Gemeinschaften wiederhergestellt werden.“ Außerdem hielt der Ausschuss den Staat dazu an, „die Entwicklung eines Rechtsrahmens für Zwangsräumungen in Erwägung zu ziehen, welcher Bestimmungen über wirksame und sinnvolle Konsultationen, angemessene Rechtsmittel und Entschädigungen enthält.“
2017 empfahl der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) der deutschen Regierung, „wirksame Mechanismen zur Untersuchung von Beschwerden einführen, die gegen transnationale Unternehmen eingereicht werden“, insbesondere gegen landwirtschaftliche Großbetriebe, die in Deutschland registriert oder ansässig sind, „mit dem Mandat, unter anderem Beschwerden entgegenzunehmen und unabhängige Untersuchungen durchzuführen.“ Der Ausschuss riet der deutschen Regierung zudem, „konkrete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich eines Rechtsbehelfsmechanismus, um Frauen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, den Zugang zur Justiz zu erleichtern.“ Weder Deutschland, noch Uganda haben die Empfehlungen umgesetzt.
„Das neue deutsche Gesetz über Sorgfaltspflichten in Lieferketten verschafft Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen durch Investitionen deutscher Konzerne im Ausland ausdrücklich keinen Zugang zu deutschen Gerichten“, kritisiert Gertrud Falk von FIAN Deutschland den entscheidenden Schwachpunkt des Gesetzes. Valentin Hategekimana, Koordinator für Afrika bei FIAN International, fordert die beiden Regierungen auf, „die langjährige Ungerechtigkeit zu beenden. Die Vertriebenen mussten viel leiden. Leider herrscht bis heute Straffreiheit für die Verantwortlichen. Diese Situation kann nicht länger toleriert werden“, so Hategekimana.
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gertrud Falk, FIAN Deutschland ,
Tel. 0221-47 44 91-15, E-Mail: g.falk@fian.de