In Frankreich wurde 2017 ein Lieferkettengesetz (Loi de vigilance) beschlossen, das sehr große Unternehmen ab 5000 Mitarbeitenden zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt verpflichtet.
In Großbritannien schreibt ein Gesetz gegen Moderne Sklaverei die Berichterstattung und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit vor. Die Niederlande haben 2019 ein Gesetz zur Vermeidung von Kinderarbeit in Lieferketten verabschiedet. Die USA erlegen Unternehmen seit 2010 verbindliche Vorgaben im Handel mit Konfliktmineralien auf…
Verschiedene Länder haben Unternehmen also bereits zu Sorgfaltsprozessen in ihren Lieferketten verpflichtet. Wie wirksam sind die Mechanismen, die in diesen Gesetzen verankert sind? Was können wir aus den Erfahrungen mit den bestehenden Gesetzen für das deutsche Lieferkettengesetz lernen? Welche Erfahrungen etwa konnten Zivilgesellschaft und Betroffene von Menschenrechtsverstößen mit den Klagemöglichkeiten des französischen Gesetzes machen?
Das Online-Seminar kann nachträglich hier abgerufen werden
Diese und weitere Fragen wollen wir mit folgenden Expert*innen diskutieren:
• Robert Grabosch ist Rechtsanwalt bei Schweizer Legal mit Tätigkeitschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht und auf dem Gebiet der Unternehmensverantwortung. In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung hat er „Lessons Learned“ aus bestehenden Sorgfaltspflichtengesetzen für die deutsche Debatte erarbeitet. Twitter: @rGrabosch (www.schweizerlegal.de/attorneys/robert-grabosch)
• Cannelle Lavite ist Legal Advisor im Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR, Twitter: @ECCHRBerlin). Sie begleitet dort u.a. auf Basis des franzöischen Loi de vigilance eine Klage gegen den Energieversorger EDF, der den Bau eines Windparks in Mexiko vorantreiben will – ohne Einwilligung der indigenen Gemeinschaft, die auf dem Land lebt. (www.ecchr.eu/person/cannelle-lavite/)
Der zweite Vortrag des Webseminars findet in englischer Sprache mit zusammenfassender Übersetzung ins Deutsche statt. Alle Fragen können auf Deutsch gestellt werden.