Vor zehn Jahren hat die UN-Generalversammlung das Menschenrecht auf Wasser offiziell anerkannt. Der Menschenrechtsrat ernannte 2014 den Brasilianer Prof. Léo Heller zum zweiten UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung.
Léo Heller hat für das Jahresthema von FIAN Deutschland einen Beitrag zur Regulierung der Wasser- und Sanitärversorgung aus menschenrechtlicher Perspektive verfasst. Hierin erläutert er die wichtigsten staatlichen Pflichten, die sich aus dem Menschenrecht auf Wasser ergeben.
Als Kernaufgaben staatlicher Regulierungsstellen bezeichnet Heller die Bereiche Standardsetzung, Kontrollmechanismen und Rechenschaftsplicht: Die Staaten müssten sicherstellen, dass die Behörden das Menschenrecht auf Wasser ohne jegliche Diskriminierung verwirklichen und bei Nichteinhaltung vorgegebener Standards zur Rechenschaft gezogen werden können. Aufsichtsbehörden müssten die Qualität der Versorgung überwachen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass vorrangig die Bürger*innen – insbesondere benachteiligte Gruppen – ausreichend mit Wasser versorgt werden.
Der Beitrag erscheint als zweiseitiges Flugblatt in der Reihe FIAN Fokus
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